Neuburg
Afghane wegen Raubes im Asylheim angeklagt

Landsmann Handy und 1700 Euro abgenommen? - Die wichtigsten Zeugen fehlen beim Prozess

23.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:21 Uhr

Neuburg (r) "Raub ist Raub.

" Amtsgerichtsdirektor Christian Veh will den Vorfall in der Neuburger Asylunterkunft rechtlich klären, doch der Prozess erweist sich als schwierig. Ein 24-jähriger Afghane soll einem Landsmann das Handy und 1700 Euro mit Gewalt abgenommen haben.

Der Angeklagte ist am Mittwoch vor dem Schöffengericht erschienen, nicht aber das Opfer und ein weiterer Belastungszeuge. Das Gericht versucht jetzt über die Polizei Neuburg, den Aufenthalt der beiden wichtigen Zeugen ermitteln zu lassen. Vor allem der angeblich beraubte Afghane ist offenbar untergetaucht und im Asylheim an der Donauwörther Straße nicht mehr anzutreffen. Am 6. Juni will das Gericht die Verhandlung weiterführen. Nach derzeitiger Sachlage ist das angeklagte Verbrechen schwer zu beweisen. Der 24-jährige Beschuldigte weist den Vorwurf über den Dolmetscher mehrmals zurück. Er habe seinen Zimmernachbarn häufig besucht und gelegentlich Zigaretten von ihm gekauft. Auch das Samsung-Handy habe er vereinbarungsgemäß von dem 23-Jährigen gekauft, weil er unbedingt mit seiner Schwester telefonieren musste. Als Kaufpreis seien 150 Euro ausgemacht worden. "50 Euro habe ich vom Sozialamt geholt und ihm sofort gegeben", erklärte der Angeklagte, die restlichen 100 Euro sollten später folgen.

Im Sommer 2017 hatte sich der nächtliche Vorfall noch anders dargestellt. Asylbewerber hatten die Polizei angerufen, weil der 23-Jährige beraubt worden sei. 20 Flüchtlinge waren deshalb gegen Mitternacht in Block B auf den Beinen. Der 24-jährige mutmaßliche Räuber hatte sich bereits aus dem Asylheim abgesetzt. Ein Zeuge sagte gestern aus, er habe das Opfer auf dem Sofa liegend weinend angetroffen, weil ihm das Handy abgenommen worden war. "Einen Faustschlag habe ich nicht gesehen", erklärte der Zeuge. Bei der polizeilichen Vernehmung vor einem Jahr hatte er noch deutlich von Gewalt gesprochen. Den angeklagten Afghanen kenne er nur flüchtig. Die Staatsanwältin wies aber darauf hin, dass sich die beiden im Flur des Amtsgerichts umarmt hätten. Das sei "normale Begrüßung" gewesen, meinte der Zeuge.

Das Schöffengericht setzt nun auf weitere Zeugenaussagen im Fortsetzungstermin. Auch wenn sich der möglich Raub innerhalb der Asylunterkunft abgespielt habe, so Direktor Christian Veh, "können wir nicht so tun, als wenn nichts gewesen wäre. "