Ärger um Goebbels-Nachlass - Gerichtsentscheidung im Juli

23.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:23 Uhr

München (dpa) In einem Streit um Tantiemen aus einer Biografie über NS-Propagandaminister Joseph Goebbels will das Oberlandesgericht München im Juli eine Entscheidung fällen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur nach der Berufungsverhandlung am Donnerstag in München. Ob es sich dabei schon um ein Urteil handeln wird, konnte der Sprecher nicht sagen.

Goebbels' Nachlassverwalterin Cordula Schacht fordert von der Verlagsgruppe Random House exakt 6507,87 Euro, weil in dem Buch Zitate aus Goebbels' Tagebüchern verwendet werden. Sie sieht sich als rechtmäßige Vertreterin des literarischen Vermächtnisses des NS-Verbrechers. Random House bezweifelt das und führt zudem moralische Gründe an: "Geld an die Erben eines Kriegsverbrechers zu zahlen, halten wir für sittenwidrig", sagte Justiziar Rainer Dresen.

Vor Gericht ging es nach Angaben von Dresen vor allem um einen Vergleich, den Random House kurz vor der Veröffentlichung der Biografie 2010 mit Schacht geschlossen hatte. Demnach sollte Schacht an den Verkaufserlösen beteiligt werden. "Wir haben den Vergleich geschlossen, um den Verkauf des bereits gedruckten Buchs nicht zu gefährden - zahlen wollten wir nie", sagte Dresen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob Random House durch den Vergleich Schacht als rechtmäßige Vertreterin des Goebbels-Nachlasses akzeptiert hat.