Ärger programmiert

10.01.2012 | Stand 03.12.2020, 1:57 Uhr

Zu den Leserbriefen vom 5. Januar „Grausame Tierquälerei“ und „Nicht nachvollziehen“ im DK vom 5. Januar 2012 und „Reden ist Silber, Erlegen ist Gold“ im DK vom 3. Januar:

Das Gesetz bestimmt, dass alle unbebauten Grundstücke einer Gemeinde, soweit sie nicht befriedet sind, zu einem Jagdrevier gehören. Damit ist der Ärger der Siedler am Rand der Stadt mit den Jägern programmiert. Der Jagdpächter muss für jedes bejagbare Grundstück Pacht bezahlen. Daher ist es verständlich, dass er auch Grundstücke in Siedlungsnähe bejagt. Für die Siedler ärgerlich, weil man mit der benachbarten Kreatur Mitleid hat. Da die Jagd nicht nur schießen bedeutet, sondern auch Hege, das heißt, Schutz des Wildes insbesondere vor Hunger und Fressfeinden, ist der Pächter nicht nur finanziell, sondern arbeitsmäßig stark engagiert. Der Pächter hat auch den Schaden zu bezahlen, den das Wild anrichtet. Deshalb sollte man dem Pächter die Freude an der Jagd gönnen. Andererseits sollte ein Pächter auch das nötige Feingefühl für nicht jagende Tierfreunde respektieren und in Siedlungsnähe Zurückhaltung üben. Von den Ausführungen der Leserin Julia Brunke unterstreiche ich jedes Wort, soweit sie Treibjagden auf Sauen in Saugattern betreffen. Drückjagden außerhalb von Saugattern zur Reduzierung von Wildschäden in der Landwirtschaft müssen als Notmaßnahme in einem anderen Licht gesehen werden. Das Schwarzwild ist wegen des Jagddrucks zum Nachtwild geworden. Der Gesetzgeber lässt zwar nachts die Jagd auf Raub- und Schwarzwild zu, verbietet aber die Verwendung von Licht und Nachtzielfernrohren, so dass von Oktober bis März die Saujagd stark beeinträchtigt ist. 65 Prozent der Sauen werden beim Ansitz am Lockfutterplatz geschossen. Der ist jedoch nur bei ausreichendem Licht erfolgreich. Angesichts der schneearmen Vollmondnächte ist der Ansitz nur selten von Erfolg gekrönt. Es sind deshalb eine Änderung des Gesetzes und die Zulassung von Nachtzielfernrohren dringend nötig, damit eine effektivere Jagd am Lockfutterplatz möglich wird. Das aber wird vom Bayerischen Landesjagdverband und den Hirschjägern blockiert, weil dann der Reviernachbar in der Nacht an der Grenze einen 1a- Hirsch wegschießen könnte.

Dr. Wendelin Schleicher

Ingolstadt