Klosterberg
Änderungen zu Baugebiet

16.05.2019 | Stand 02.12.2020, 13:57 Uhr

Klosterberg (bdh) Im Baugebiet Klosterberg Nord-West II rund um die Waldstraße sollen künftig sowohl zwei Wohneinheiten pro Grundstück als auch Doppelhäuser möglich sein.

Das hat der Marktgemeinderat beschlossen, nachdem die Grundstückeigentümer befragt worden waren. Die hatten sich mit 7:4 Stimmen für eine zweite Wohneinheit und mit 6:5 für Doppelhäuser ausgesprochen.

Ins Rollen gekommen war die Änderung, die auch für bereits bebaute Grundstücke gilt, weil ein Eigentümer sie im Rathaus beantragt hatte. Im Marktgemeinderat wurde diese Möglichkeit der Verdichtung durchaus positiv gesehen, man müsse zustimmen, wenn man im Hinblick auf Eindämmung des Flächenverbrauchs konsequent sein wolle, meinte Martin Lutz (CSU). Die Verwaltungskosten für die Änderung des Bebauungsplans werden auf 1000 bis 1500 Euro geschätzt. Bürgermeister Manfred Russer (CSU) will vertraglich regeln, dass der Antragsteller diese Kosten übernimmt.