Absicherung im Krankheitsfall - Krankentagegeld gegen Einkommensverlust

03.06.2010 | Stand 03.12.2020, 3:58 Uhr

Private Krankenzusatzversicherungen werden immer populärer - in manchen Bereichen ist die Extrapolice sogar essentiell: Das Krankentagegeld ist vor allem für Berufstätige mit hohem Einkommen und Selbstständige die einzige Möglichkeit der finanziellen Existenzsicherung bei längerer Krankheit.

Auf das Krankenhaustagegeld, das meist in einem Zuge angeboten wird, kann man dagegen meist verzichten, sagt Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer als gesetzliche Krankenversicherter Arbeitnehmer mit seinem Einkommen regelmäßig über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt – 2010 sind das 3.750 Euro brutto monatlich – gilt als freiwillig versichert und zahlt in der Regel nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,3 Prozent. Dafür hat er aber auch keinerlei Absicherung im Krankheitsfall, wenn die Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers nach sechs Wochen enden. Durch Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 Prozent kann man sich das gesetzliche Krankengeld sichern: Dann erhält man zwar ab der siebten Krankheitswoche (43. Tag) 70 Prozent vom Bruttoeinkommen. Da dieser Betrag aber gedeckelt ist durch die Beitragsbemessungsgrenze, sind das nur maximal 2.625 Euro. Verdient man wesentlich mehr als 3.750 Euro im Monat, ist dieses Krankengeld viel zu niedrig angesetzt.

Selbstständige im Krankheitsfall nicht abgesichert

Für Selbstständige, die freiwillig versichert sind, sieht es ganz düster aus: Sie haben keinerlei Absicherung ab Tag eins der Krankheit, sagt Vogel. Sie müssen sich unbedingt zusätzlich absichern, um Einkommenseinbußen aufzufangen. Auch sie können den allgemeinen Beitragssatz wählen und sich so ab der siebten Krankheitswoche wenigstens die Mindestabsicherung einkaufen.

Um sich besser abzusichern, muss man aufstocken. Eine Möglichkeit ist, einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkassen zu wählen. Dann kann das Krankengeld auch schon zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt werden, als es die gesetzliche Regelung vorsieht. Allerdings sollte man beachten, dass bei den Wahltarifen eine dreijährige Bindungsfrist gilt. Der Vorteil: Die Beiträge werden unabhängig von Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen festgelegt. Das ist bei einer privaten Zusatzpolice anders. Hier fließen all diese Faktoren in die Berechnung des Beitrags mit ein.

Private Zusatzpolicen sind die Alternative zu den Wahltarifen der Gesetzlichen. Während die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld grundsätzlich nur für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen der gleichen Krankheit bezahlt, leistet die private Tagegeldversicherung meist unbefristet. Außerdem können Arbeitnehmer mit einer privaten Zusatzpolice das Tagegeld bis zum üblichen Nettolohn aufstocken. Mehr geht aber nicht, denn es gilt das Bereicherungsverbot: Das Krankengeld darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Selbstständige dagegen können durchaus ein Tagegeld absichern, das über den üblichen Nettolohn hinausgeht. Dafür muss man aber deutlich höhere Beiträge bezahlen.

Reserven beiseite legen


Die Zusatzpolicen decken oft schon ab dem vierten Krankheitstag den Einkommensverlust ab – allerdings gilt dies nur für Selbstständige. Arbeitnehmer können zusätzliches Krankengeld erst ab dem 43. Tag absichern. Der Versicherungsschutz wird für Selbstständige günstiger, je später nach Eintritt der Krankheit das Tagegeld ausgezahlt werden soll. Ratsam ist deshalb, Reserven auf der Seite zu haben, um einige Zeit zu überbrücken, bevor die Police zum Einsatz kommt. Ein Arbeitnehmer zahlt für ein Tagegeld von 145 Euro ab dem 43. Krankentag ab rund 42 Euro im Monat (DKV). Ein Selbstständiger muss dafür ab dem 22. Tag ab 106 Euro im Monat bezahlen (Continentale).

Bei Vertragsabschluss sollte man auf gute Bedingungen achten: Steigt das Einkommen im Laufe der Jahre an, sollte die Police die Möglichkeit bieten, das Tagegeld anzupassen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit, empfiehlt der Bund der Versicherten in Hamburg. Auch sollte der Leistungsanspruch während Kur- und Sanatoriumsaufenthalten oder stationärer Reha-Maßnahmen bestehen. Ebenso bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit sollte der Versicherer zahlen, rät der Verband. Wichtig sei auch, dass das Unternehmen auf eine Kündigungsmöglichkeit in den ersten drei Versicherungsjahren verzichtet.

Krankenhaustagegeld weniger wichtig

Oft wird Versicherungsnehmern in einem Atemzug auch das Krankenhaustagegeld angeboten. Dies zahlt lediglich einen Tagessatz für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Damit soll man Extrakosten im Krankenhaus auffangen können wie die Zuzahlung und die Benutzung von Fernseher und Telefon. Auf dieses Extra kann man meist verzichten und die Kosten aus den Rücklagen bestreiten. Bedenken sollte man, dass Krankenhausaufenthalte zunehmend kürzer werden. Vieles wird auch bereits ambulant behandelt.