Abschlepp-Regel in der Volkshochschule ist aus Not entstanden

02.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:56 Uhr

Zum Artikel "Parken im Vhs-Hof ist riskant" , DK vom 29. Juni: Ich verstehe die Reaktion der Französisch-Dozentin ehrlich gesagt nicht, weil an jeder Tür, in jedem Raum, auf der Internetseite und im Heft der Vhs steht, dass man im Hof der Vhs nur während der Dauer des Kurses parken darf, ansonsten wird man abgeschleppt.

Wenn man aber mit der Leitung der Schule spricht, dann reagiert sie kulant und erlaubt auch, nach dem Unterricht das Auto stehen zu lassen, wenn man einen triftigen Grund dafür hat, länger vor Ort zu bleiben. Jahrelang hat man als Lehrkraft versucht, den Falschparkern zu erklären, dass sie die Parkplätze, die für die Lehrkräfte und die Teilnehmer der Kurse gedacht sind, blockieren. Ich persönlich hatte einige Male Auseinandersetzungen mit den unberechtigten Parkern. Man versuchte, höflich zu verdeutlichen, dass man die Schilder beachten sollte, man hat sie schriftlich ermahnt und oft ging dies alles ins Leere. Ab dem Zeitpunkt, als die "drastische" Maßnahme in Kraft trat, besserte sich die Parksituation und man konnte morgens zum Beispiel als Lehrkraft freie Parkplätze vorfinden, was jahrllang davor sehr schwer war. Warum ist es für die Lehrkräfte so wichtig? Als Lehrkraft will man frühzeitig kommen, weil man immer etwas vor dem Unterricht vorbereiten, kopieren oder an die Tafel schreiben muss. Die Zeit vergeudete man aber mit der Suche nach einem Parkplatz und musste alle Unterlagen und Unterrichtsmaterialien mitschleppen. Obwohl man im Hof der Vhs extra Lehrkraftparkplätze hat, wurden sie oft mit Fahrzeugen belegt, deren Besitzer mit der Vhs nichts zu tun hatten. Die strenge Regel wurde also aus der Not ins Leben gerufen. Wo ist das Problem, die Regeln zu beachten? Wer sich danach nicht richten will, ist doch selber schuld, nicht wahr?

Synyanos Valentyna,
Neuburg


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Also ehrlich gesagt, verstehe ich die andauernden Streitigkeiten bezüglich des Parkens im Vhs-Hof nicht. Seit 2017 gibt es eine genaue Regelung, wer und vor allem wann, zu welchen Konditionen berechtigt ist, auf dem Parkplatz der Vhs zu parken. Allen betreffenden Personen, die diesen Parkplatz nutzen, hat man diese Neureglung mitgeteilt (Rundbrief, E-Mail). Wer sich über diese Regelung (egal aus welchen Gründen) nun hinwegsetzen möchte, kann das ja gerne tun, sollte dann aber auch bereit sein, dafür die Konsequenz zu tragen - in diesem Fall eben abgeschleppt zu werden, was natürlich unangenehm ist, da es Zeit und Geld kostet. Was man jedoch an einem Schild, auf dem steht "Privatparkplatz - Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" NICHT versteht, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Vielleicht hilft aber ein Deutschkurs an der Vhs weiter, der den Unterschied zwischen "berechtigt" und "unberechtigt" nochmal eindeutig erklärt.

Inge Tobis,
Neuburg