Abgeltungsteuer - Abgeltungsteuer nagt am Zinsgewinn

12.06.2013 | Stand 03.12.2020, 0:02 Uhr

Erzielen Geldanlagen Erträge, dann wird Abgeltungsteuer fällig. Was genau hinter der Abgabe steckt.

Erzielen Geldanlagen Erträge, dann wird Abgeltungsteuer fällig. Was genau hinter der Abgabe steckt.

Dass bei Bayern und Schwaben etwas zu holen ist, wussten die Finanzbehörden der Länder bereits 1820. Beim Ausbau der Ertragsteuersysteme führten sie sogenannte Kapitalsteuern ein. Der Hintergrund: Angesichts der starken Vermehrung des mobilen Erwerbskapitals - wie es in schönstem Behördendeutsch heißt - wollte kein Landesfürst diese Sümmchen ziehen lassen. Fortan mussten die Kapitalsteuern in den Ländern die eine oder andere Reform über sich ergehen lassen. 1933 wurde die Steuer deutschlandweit eingeführt und 2008 als sogenannte Abgeltungsteuer weiterentwickelt.

Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuer, sondern lediglich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz. Kapitalsteuern sind immer dann fällig, wenn bei Geldanlagen Erträge erzielt werden, etwa Zinsen, Dividenden oder Fondsausschüttungen. Der Steuerabzug erfolgt direkt vom Kapitalertrag und wird von der Bank ans Finanzamt abgeführt. Dabei ist strikt zwischen dem Kapital - dem Vermögensstamm - und den zugeflossenen Erträgen - den Früchten - zu unterscheiden. Einzig die Früchte zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen entsprechend versteuert werden.

Freistellungsauftrag erteilen


Seit 2009 beträgt der Steuersatz im Rahmen der Abgeltungsteuer einheitlich 25 Prozent des Kapitalertrags, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer. ?Für Steuerzahler mit niedrigem Einkommen kann ein Antrag beim Finanzamt lohnen, die Kapitalerträge statt der Abgeltungsteuer der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen?, empfiehlt Alexander Busse, Fachanwalt für Steuerrecht der Kanzlei Hanselaw in Hamburg. Dann können Zinseinkünfte auch geringer als mit 25 Prozent versteuert werden. Liegen die Kapitalerträge unterhalb von 801 Euro im Jahr, fällt gar keine Steuer an, da die Gewinne bis zu dieser Grenze im Rahmen des Sparerpauschbetrags von Abgaben befreit sind. Um jedoch den obligatorischen Einbehalt durch die Bank zu verhindern, müssen Sparer einen Freistellungsauftrag erteilen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen.

Sparer sollten selbst aktiv werden

Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer sind gemessen am Bundeshaushalt nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Im Jahr 2012 konnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nur 8,2 Milliarden Euro verbuchen. Die Steuereinkünfte sind seit Jahren rückläufig, im Jahr 2008 lagen sie noch bei gut 13 Milliarden Euro. Eigentlich sollte die Abgeltungsteuer eine Vereinfachung für Sparer bringen, denn die Steuerschuld ist mit der Überweisung durch die Bank ans Finanzamt theoretisch abgegolten. ?Trotz dieser Regelung ist es ratsam, selbst aktiv zu werden?, erklärt Steuerfachmann Busse. Wer keine Kapitalerträge geltend macht, könne Geld verschenken oder unbeabsichtigt zum ?Steuersünder? werden. Dies passiert zum Beispiel, wenn man einer kirchensteuerpflichtigen Konfession angehört, dies aber seiner Bank nicht mitteilt und das Geldhaus auch keine Regelabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern durchführt. Dann wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch von der Bank abgeführt. ?Bankkunden sollten eine Konfessionszugehörigkeit besser ihrem Institut mitteilen? rät Busse.

Das Gleiche gelte für ausländische Kapitalerträge auf fremdländischen Konten: ?Auch hier führt die Bank nicht von sich aus Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab. Der Steuerpflichtige muss die Erträge in seiner Steuererklärung angeben.? Ein Beispiel hierfür sind thesaurierende Fonds, die von einer ausländischen Fondsgesellschaft aufgelegt wurden. Der Steueranwalt rät Anlegern dabei ?nicht zu schummeln?, denn gerade bei Geldanlagen im Ausland kenne der deutsche Staat bei Steuerversäumnissen kein Pardon.

Geldanlage-Vergleich: Diese Zinsen gibt es derzeit bei Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefen." domain="www.donaukurier.de"%>