Geisenfeld
Abfalldeponie Brunn: Firma möchte loslegen, bevor über Klage entschieden ist

Stadtrat will aber aufschiebende Wirkung per Eilantrag durchsetzen

11.12.2015 | Stand 02.12.2020, 20:26 Uhr

Geisenfeld (kog) Im Streit um die geplante Inert-Abfalldeponie bei Brunn bekämpfen sich die Stadt und der Landkreis nun auch mit juristischen Winkelzügen. Konkret geht es um die Frage, ob das Landratsamt der Firma Moosleitner Kies GmbH und Co.

KG den Baubeginn erlauben kann, noch bevor ein Gericht über die Klage der Stadt entschieden hat.

Wie berichtet, hat das Landratsamt im Sommer den Genehmigungsbescheid für die Deponie erteilt – gegen den energischen Widerstand der Stadt, die daraufhin Klage erhoben hat. Wie Bürgermeister Christian Staudter (USB) in der Stadtratssitzung am Donnerstagabend ausführte, habe so eine Klage grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Dies bedeute, dass der Bescheid des Landratsamtes auf Errichtung der Interabfalldeponie eigentlich erst dann vollzogen werden kann, wenn dieser nicht mehr durch eine Klage angegriffen werden kann.

Allerdings: Die Behörde könne die sofortige Vollziehung anordnen, wenn diese „im öffentlichen Interesse“ oder „im überwiegenden Interesse eines Beteiligten“ ist. Von dieser Möglichkeit, so Staudter habe das Landratsamt mit Bescheid vom 17. November Gebrauch gemacht – auf einen entsprechenden Antrag der Firma hin und ohne die Stadt dazu zu hören. Dies, so der Bürgermeister, habe nun zur Folge, „dass mit der Errichtung der Deponie sofort begonnen werden kann, ohne dass der Ausgang des Klageverfahrens abgewartet werden muss“. Die Stadt wiederum habe nun jedoch die juristische Möglichkeit, beim zuständigen Gericht per Eilverfahren „die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ zu beantragen.

Soll die Stadt dies tun? Genau darum ging es nun in der jüngsten Stadtratssitzung. Der Bürgermeister selbst meinte nein. Er habe mit den beiden Bürgern aus Brunn Rücksprache genommen, die ihrerseits gegen den Bescheid des Landratsamtes Klage eingereicht haben. Und deren Anwälte hätten angekündigt, keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen. Schließlich gehe die Firma ein hohes Risiko ein, wenn sie mit der Errichtung beginnt, ohne zu wissen, wie die Klage ausgeht. Die Stadt solle sich der rechtlichen Haltung der beiden Bürger anschließen, schlug Staudter vor, blieb mit dieser Meinung im Gremium aber ganz allein. Alle Stadträte stimmten am Ende für das Eilverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Man habe Klage erhoben, und da sei es nur konsequent, wenn man alles daran setze, einen Baubeginn zu verhindern, meinte etwa der FW-Fraktionschef Erich Erl – ganz nach dem Motto „Wehret den Anfängen“. Schließlich sei ein Projekt wohl noch schwerer zu stoppen, „wenn baulich schon etwas vorhanden ist“. So sahen es auch der CSU/UL-Fraktionsvorsitzende Hans Schranner und USB/ILM-Fraktionssprecher Paul Weber. „Wir vergeben uns nichts“, meinte dieser, und außerdem sei der Beschluss des Gerichts zum Eilantrag der Stadt eventuell Indiz, „wie das Gericht zu unserer gesamten Klage steht“.