München
89-jähriger Münchner kämpft vor Gericht gegen Räumungsklage

12.03.2019 | Stand 02.12.2020, 14:27 Uhr
Der Beklagte 89-Jährige Rudolf Kluge zu Beginn eines Zivilprozesses an seinem Platz im Gerichtssaal des Amtsgerichts. −Foto: Peter Kneffel

Wohnungssuche in München? Glückssache. Vor allem Familien und Menschen mit wenig Geld haben geringe Chancen, was Geeignetes zu finden. So geht es auch einem 89-Jährigen. Ihm wurde gekündigt. Nun kämpft er vor Gericht darum, dass er sein Zuhause behalten kann.

Ein Prozess vor dem Amtsgericht München zeigt die verrückte Lage auf dem überhitzten Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt: Ein 89-Jähriger und ein 36-jähriger Vater streiten um eine Drei-Zimmer-Wohnung. Der eine will ein Zuhause für seinen Sohn, der andere ist dort seit mehr als 40 Jahren verwurzelt und weiß nicht, wie er angesichts horrender Mieten mit fast 90 Jahren etwas Neues finden soll. Die Wohnung gehört der Mutter des 36-Jährigen, die dem Mieter vor gut einem Jahr wegen Eigenbedarfs kündigte. Seitdem steht das Leben des 89-Jährigen Kopf, seine Wohnungssuche blieb erfolglos. „Die meisten haben sich nicht gemeldet“, sagte der gepflegte alte Herr am Montag, als die Räumungsklage gegen ihn verhandelt wurde. Wie es weitergeht, will das Gericht am 5. April bekanntgeben. Möglicherweise wird dann auch ein Urteil verkündet.

Die Eigentümerin begründet den Eigenbedarf mit den Wohnverhältnissen ihres Sohnes, der am Montag als Zeuge geladen worden war. Seit der Trennung von seiner Freundin wohnt der Informatiker auf beengtem Raum bei seinem Vater. Alle paar Tage ist sein zweijähriger Sohn bei ihm, auch über Nacht. „Ich muss dem Kleinen ein stabiles Umfeld geben, er hat schon so viel wegstecken müssen“, sagte der 36-Jährige.

Allerdings ist auch die Lage des betagten Mieters schwierig. „Das kann ich mir nicht vorstellen, irgendwo anders zu wohnen, das wäre ganz schlimm“, erklärte der 89-Jährige. „Ich kann blind durch die Wohnung gehen und finde jeden Schalter.“ Die Räume steckten voller Erinnerungen, auch an seine Frau, die seit vier Jahren tot ist und auf dem nahen Friedhof liegt. Sein Anwalt Emil Kellner ist überzeugt, dass sein Mandant ein Härtefall ist und in der Wohnung bleiben darf, auch weil er in der Nachbarschaft fest verwurzelt ist und viele Freunde hat. Der 89-Jährige hat nur einen Wunsch: „Dass ich noch hier wohnen bleiben darf, so viele Jahre sind es ja nicht mehr“.

dpa