Pfaffenhofen
500 Euro als Strafe für einen eingeworfenen Brief

Verstoß gegen das Kontaktverbot: 51-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen hätte das Grundstück seiner Ex nicht betreten dürfen

21.11.2019 | Stand 25.10.2023, 10:27 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Eine Briefmarke für 80 Cent wollte sich ein 51-Jähriger sparen und warf seiner Ex-Lebensgefährtin die Wasserrechnung persönlich in den Briefkasten.

Das wurde teuer: Das Amtsgericht schickte ihm einen Strafbefehl über 1500 Euro - er hätte das Grundstück nicht betreten dürfen.

Zwischen Hanno F. (alle Name geändert) und seiner Ex muss es ordentlich gekracht haben: Im Februar hatte das Paar vor dem Amtsgericht einem "Vergleichsschluss" zugestimmt und ein Kontaktverbot vereinbart. Danach durfte der 51-Jährige ihr Grundstück nicht mehr betreten. Als Christa B. seine Post aus ihrem Briefkasten fischte, zeigte sie ihn an. Gegen den Strafbefehl legte Hanno F. Einspruch ein. Auch seine Verteidigerin Claudia Bartsch sieht den Verstoß ihres Mandanten als gering an.

Das seien ja nur maximal zehn Sekunden gewesen, erklärte ihr Mandant jetzt vor Gericht, er habe sogar den Motor seines Wagens laufen lassen. Und außerdem gehöre der Briefkasten zur Gemeinschaftswohnanlage. "Sie hätten da nicht hingehen dürfen", weist ihn Amtsrichterin Katharina Laudien zurecht. "Was, wenn sie plötzlich aus der Wohnung gekommen wäre? "

Hanno F. sieht nicht ein, warum er für einen Briefeinwurf 1500 Euro bezahlen soll. Seine Ex rücke immer noch nicht seine Möbel heraus, außerdem habe sie mit seiner EC-Karte eingekauft, auch dieses Geld sei sie ihm bis heute schuldig. "Wenn Sie weiter so argumentieren", sagt die Amtsrichterin, "muss ich davon ausgehen, dass Sie nichts verstanden haben. " Warum also sollte sie dann ein milderes Urteil sprechen? Ohnehin bewege sich der Strafbefehl am unteren Rand der Sanktionsskala, die eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vorsieht. 15 Tagessätze zu je 100 Euro seien da ausgesprochen gering.

Hanno P. , der seine Argumentationsfelle davonschwimmen sieht, gibt klein bei. "Ja, das hätte ich nicht tun dürfen. " Die Richterin zeigt Verständnis: Es könne sein, dass sein Verstoß in der Gesamtschau gering erscheint. Sie stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein und drückt Hanno F. eine Geldbuße von 500 Euro zugunsten einer caritativen Organisation auf, die sich für notleidende Familien einsetzt. Damit ist der 51-Jährige sehr einverstanden. Das Geld will er in einer Summe überweisen.
 

Albert Herchenbach