50 Prozent mehr Verkehr erwartet

25.09.2009 | Stand 03.12.2020, 4:38 Uhr

Wettstetten (rig) Wie bereits andere Gemeinden lehnte auch der Wettstettener Gemeinderat bei seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig das GVZ II. und die Westparkerweiterung in Ingolstadt ab. Zur Begründung wurde die ungelöste Verkehrsbewältigung angeführt, die sich bis nach Wettstetten auswirke.

Entsprechende Befürchtungen haben die Räte insbesondere hinsichtlich des Bereichs der im Bau befindlichen Nordumgehung Gaimersheim. Bürgermeister Hans Mödl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Verkehr auf der Nordumgehung Gaimersheim infolge der GVZ- und Westparkerweiterung laut einer Schätzung um fast 50 Prozent höher sein werde als beim Planfeststellungsverfahren für die Nordumgehung Gaimersheim für die nächsten zehn Jahre prognostiziert. Dies lasse – aufgrund der erhöhten Emissionen – Probleme mit den Anliegern erwarten. Ein wesentlicher Punkt für die Ablehnung war ferner die Tatsache, dass die Frage der Fortführung der Nordumgehung Gaimersheim bis zu Ostumgehung Etting bis heute nicht eindeutig geklärt sei.

In diesem Zusammenhang verlas der Bürgermeister auch ein Antwortschreiben der Regierung von Oberbayern, die er um ein Gespräch gebeten hatte. Darin weist die Regierung darauf hin, dass die Nichtfortführung der Trasse bis zur Ostumgehung Etting eine wesentliche Planänderung darstelle, die ein so genanntes Planänderungsverfahren erforderlich mache. Bürgermeister Mödl rechnet jedoch nicht damit, dass ein solches durchgeführt werde.

Eine eindeutige Aussage der Regierung zur Ankündigung von Landrat Anton Knapp, die Trasse werde für den Verkehr freigegeben, sobald sie bis zum Kreisel bei Wettstetten fertig gestellt sei, fehlte. Der Rathauschef erklärte hierzu jedoch, dass er bereits eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei mit der Erklärung der Frage, wie dies verhindert werden könne, beauftragt habe. Eine Antwort liege jedoch noch nicht vor.

Kontrovers diskutiert wurde in der Sitzung auch das Thema Fotovoltaik – Ja oder Nein? Ein konkreter Antrag zum Bau einer entsprechenden Anlage auf einem Acker nördlich der Rackertshofener Straße lehnte der Gemeinderat wegen seiner exponierten Lage ab. Gleichzeitig wurde jedoch angeregt zu prüfen, ob es auf dem Gemeindegebiet geeignete andere Flächen für den Bau einer solchen Anlage gebe.

Die Diskussion hatte sich zuvor an der grundsätzlichen Frage entzündet, ob auf Gemeindegebiet solche Anlagen zugelassen werden sollten. Man verhindere mit der Ablehnung die ökologische Stromerzeugung, hieß es. Auf der anderen Seite wurden dem allerdings die Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes entgegengehalten.