Neuburg
18-Jähriger muss nach Schlägerei ins Jugendgefängnis

Drei Burschen verprügeln im Donaumoos einen 19-Jährigen und müssen sich vor Gericht verantworten

17.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:11 Uhr

Neuburg (szs) Er hat sich provozieren lassen und muss dafür jetzt büßen: Wegen einer Schlägerei vor einem Lokal im Donaumoos muss ein 18-Jähriger nun für ein Jahr und vier Monate ins Jugendgefängnis. Richter Gerhard Ebner und zwei Schöffen verurteilten einen Mittäter zu einem Freizeitarrest und einer Geldauflage, gegen einen dritten Angeklagten läuft ein gesondertes Verfahren.

Alle drei hatten im vergangenen Herbst einen 19-Jährigen verprügelt.

Die Fehde zwischen den Jugendlichen hatte sich offenbar schon länger hochgeschaukelt und dann am 18. September entladen. Von einer alten Frauengeschichte war im Amtsgericht die Rede, die Exfreundin eines Angeklagten war nun mit dem späteren Opfer zusammen, irgendwie geriet man immer wieder aneinander, beleidigte sich mal im Chat, mal persönlich. Am Neuburger Bücherturm wurde der Konflikt dann erstmals handgreiflich. Doch vorbei war die Sache nicht. "Er hat danach überall rumerzählt, dass wir voll die Pussys und so sind", erzählte der Hauptangeklagte Florian T. (Namen geändert) vor dem Jugendschöffengericht über seinen Kontrahenten.

Zum Showdown kam es dann in einem Lokal im Donaumoos. Dort trafen beide Parteien aufeinander. "Ich saß dort mit meiner Freundin. Dann kam er rein und hat gesagt, ich soll rauskommen. Wenn ich nicht rauskomme, schlägt er mich drin zusammen", erinnerte sich das Opfer.

Er ging nach draußen, dort wartete Florian T. mit seinen Kumpels Markus G. und Tizian A. auf ihn. Ein kurzes Wortgefecht, dann begann die Schlägerei. Während die Angeklagten behaupteten, der erste Schlag sei von ihrem Kontrahenten gekommen, kristallisierte sich in der Gerichtsverhandlung schnell heraus, dass hier drei Mann auf einen einprügelten. Staatsanwältin Susanne Bekk ging in ihrer Anklageschrift auch von Tritten aus. Verteidiger Ralf Piagsa sah diese allerdings als nicht erwiesen an. Unstrittig waren die Verletzungen, die das Opfer davongetragen hat: einen abgebrochenen Zahn, eine blutige Nase, Platzwunden am Kopf und Prellungen.

Nach mehreren Zeugenaussagen forderte Verteidiger Piagsa für seinen Mandanten eine Jugendstrafe von einem Jahr und einem Monat, immerhin sei das Opfer selbst aggressiv und provokativ gewesen. Staatsanwältin Bekk stimmte in diesem Punkt überein, forderte ein Jahr und vier Monate für den einschlägig vorbestraften Jugendlichen, der schon wegen einer anderen Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Jugendrichter Ebner und die beiden Schöffen folgten der Staatsanwaltschaft und verurteilten Florian T. zu der Gefängnisstrafe, die seine vorherigen Delikte berücksichtigt. Markus G. muss 500 Euro zahlen und ein Wochenende Freizeitarrest absitzen. Tizian A. ist bereits wegen einer anderen Tat verurteilt worden, sein Verfahren wurde abgetrennt.