Altmannstein
Angebote für den Nachwuchs

Die meisten Termine stehen bereits fest

01.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:28 Uhr

Altmannstein (bid) Die Jahresversammlung des Jägervereins Schambachtal-Altmannstein war mit 57 von 162 Mitgliedern gut besucht. Auch der Ehrenvorsitzende Albert Pfaller und drei Neumitglieder waren unter den Gästen. In seinem Rechenschaftsbericht erinnerte der Vorsitzende Michael Petri an die Themen, die bei den sogenannten grünen Abenden und den monatlichen Jägerstammtischen diskutiert wurden.

Er sprach die nur schwache Teilnahme beim Schießtraining auf der Anlage am Bockenberg an sowie die Hubertusmesse und -feier in Tettenwang. Petri dankte allen für die Unterstützung und hob besonders die Jagdhornbläsergruppe unter der Leitung von Alfons Faulstich hervor. Ein großer Erfolg sei auch der öffentliche Familientag im August gewesen, sagte er.

Wie der Vorsitzende erklärte, nimmt der Nachwuchs die von den Jägern angebotenen Veranstaltungen sehr gerne an. „Beim Ferienprogramm der Marktgemeinde ist unser Termin immer einer der am besten besuchten.“ An die Schulen Sandersdorf, Pondorf und Altmannstein verteilt der Verein zur Unterstützung des Naturkundeunterrichts in jedem Jahr zehn Kalender. Petri dankte auch für die Unterstützung bei den Schul- und Waldspielen der dritten Grundschulklassen. Diese finden heuer voraussichtlich am 20. Juli statt, der Ferienprogrammtermin ist der 7. August, und der Familientag ist am 9. August geplant. Die Hubertusmesse mit anschließender Feier in Sandersdorf soll am 7. November in Schamhaupten stattfinden.

Hundeobmann Günther Reinelt hielt anschließend einen mit viel Beifall quittierten Vortrag über die Nachsuche von Wild und die Hundeausbildung. „Wir sind froh, einen so großen und engagierten Fachmann wie Reinelt im Verein zu haben“, betonte Petri. Dieser bat die neuen Revierpächter, die revierübergreifende Nachsuchevereinbarung ebenfalls zu unterschreiben.

Schatzmeister Thomas Stark gab anschließend einen detaillierten Finanzbericht. Zum Schluss ging der Vorsitzende noch auf die Rechtslage bei Nachtsicht- und Nachtzielgeräten ein.