Die Hundesteuer wird am 1. April fällig. Die Steuerbescheide bis einschließlich 2023 gelten auch für das Kalenderjahr 2024, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Münchener Straße 94, angemeldet werden.
Die Formblätter „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/ formulare abgerufen werden, sind auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) erhältlich. Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise der Eigentümer des Hundes.
Bußgelder können verhängt werden
Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt ist auf der Internetseite www.ingolstadt.de/hundesteuer zu finden. Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden. Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern, auch telefonisch zur Verfügung.
DK