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Übersicht: Welche Hunderassen sind in Bayern verboten?

11.04.2024
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−Foto: www.unsplash.com/@jonathan-cooper

Ein Beitrag von happyhunde.de


In Bayern sind zurzeit offiziell ca. 41.000 Hunde angemeldet. Wer sich ebenfalls einen anschaffen möchte, sollte beachten, dass die bayerische Landesregierung die Haltung einzelner Rassen verbietet oder nur unter strengen Auflagen erlaubt. Expertin Jesse Reimann erklärt, welche Hunderassen in Bayern verboten sind und was Hundehalter sonst noch über dieses Thema wissen sollten.

Diese Hunderassen sind in Bayern verboten

Verbotene Hunderassen in Bayern stehen auf der Rasseliste und werden auch als Listenhunde bezeichnet. Dabei gibt es zwei Kategorien, in denen die betroffenen Rassen eingeordnet wurden.

Verbotene Hunderassen in Bayern: Kategorie 1

Kategorie 1 enthält alle Rassen, die als gefährlich gelten und in der Regel nicht in Bayern gehalten werden dürfen. Wer das Verbot ignoriert oder nicht kennt, muss mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Ausnahmen sind nur bei Vorliegen einer Haltererlaubnis möglich, die aber nur sehr selten ausgestellt wird. Dafür muss der Halter ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen und ein berechtigtes Interesse zum Halten eines Kampfhundes der Kategorie 1 vorweisen können. Außerdem darf der Hund keine Gefahr darstellen, was mit einem Wesenstest geprüft wird. 

Zu den Rassen in der Kategorie 1 zählen:

  • Bandog
  • Tosa Inu
  • American Pit Bull
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Kreuzungen mit diesen Rassen

Hunderassen (nur mit Negativzeugnis): Kategorie 2

In der zweiten Kategorie befinden sich ebenfalls als problematisch oder gefährlich eingeordnete Hunderassen, allerdings dürfen diese gehalten werden. Dazu muss ein Wesenstest bestanden werden und ein Negativzeugnis sowie gegebenenfalls ein Kurzgutachten für den Hund vorliegen. In diesem Fall gilt das Tier nicht mehr als Kampfhund. Welpen und Junghunde erhalten vorläufige Dokumente. Die endgültige Überprüfung des Hundes findet meist in einem Alter von 18 Monaten statt.

In Einzelfällen kann die zuständige Behörde (das Ordnungsamt) dennoch eine generelle Leinenpflicht für Hunde der Rassen in Kategorie 2 verordnen, sofern keine generelle Leinenpflicht besteht. Das ist aber nicht bei allen Hunden in Kategorie 2 der Fall.

Zu den Rassen in der Kategorie 2 gehören:

  • Mastiff
  • Bullterrier
  • Rottweiler
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Fila Brasileiro
  • Alano Español
  • Mastín Español
  • Dogo Argentino
  • American Bulldog
  • Dogue de Bordeaux
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Kreuzungen mit diesen Rassen

Bußgelder bei fehlender Haltungserlaubnis

Jesse Reimann von Happyhunde.de weist darauf hin, dass das Fehlen einer Haltungserlaubnis teuer werden kann. In Bayern sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich. Die Höhe kann sowohl bei Listenhunden der Kategorie 1 als auch der Kategorie 2 verhängt werden.

Warum sind einige Hunderassen in Bayern verboten?

Seit 1992 regelt das Bundesland Bayern die Haltung von problematischen Hunden, um die Bevölkerung zu schützen. Die Verbote gehen auf tatsächliche Hundeangriffe zurück, die im schlimmsten Fall sogar tödlich geendet sind. Gerade Kinder können bei einem Hundeangriff leicht getötet werden. Die Einschätzung von Hunderassen als Kampfhunde ist in der Gesellschaft allerdings umstritten, denn nicht alle Hunde, die den oben genannten Rassen angehören, sind gefährlich oder auffällig. Auf der anderen Seite können durchaus auch nicht-gelistete Hunderassen aggressiv und gefährlich sein und Menschen angreifen.

Welche Alternativen zu den verbotenen Hunderassen gibt es?

Menschen in Bayern können viele verschiedene Hunderassen problemlos halten, denn nicht alle Hunderassen sind in Bayern verboten. Darunter befinden sich sogar Herdenschutzhunderassen wie der Kangal. Uneingeschränkt erlaubt sind außerdem Rassen wie der Schäferhund, der Labrador oder der Dalmatiner.

Fazit zur Haltung von Listenhunden in Bayern

Wichtig ist, die Unterschiede der Kategorien 1 und 2 zu kennen, um nicht gegen Haltungsauflagen zu verstoßen. Außerdem sollten Hundehalter beachten, dass die Behörden hohe Bußgelder bei Missachtung der Verbote verhängen. Immerhin gibt es eine Vielzahl von Hunderassen, die nicht verboten oder eingeschränkt sind.