Verhandlung in Ingolstadt
Audi: Betriebsrats-Vergütung vor Gericht

02.05.2024 | Stand 02.05.2024, 19:03 Uhr

Die vier Ringe von Audi. Foto: dpa

Nächster Schritt im ersten größeren Prozess um die Vergütung eines Audi-Betriebsrats vor dem Ingolstädter Arbeitsgericht: Nach einem sogenannten Gütetermin im vergangenen Jahr stand nun am Donnerstag die Verhandlung des Falles auf dem Programm. Es erging allerdings noch kein Urteil; die Verkündung einer Entscheidung ist für den 14. Mai anvisiert.

Verschiedene gerichtlicheAnsichten

Wie bereits mehrfach berichtet ist seit Anfang des Jahres 2023 die angemessene Vergütung von freigestellten Betriebsräten in Deutschland umstritten. Grob gesagt stehen sich zwei verschiedene Rechtsauffassungen gegenüber: Auf der einen Seite die der verschiedenen Arbeitsgerichte, die die bisher gängige Eingruppierung nach Vergleichsgruppen und sogenannten „hypothetischen Karrieren“ immer wieder bestätigen; auf der anderen Seite stand eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die diese Praxis als illegal ansieht. Nun soll eine Gesetzesnovelle die bisher gängige Praxis legitimieren.

Das Ziel: Eingruppierungüber Tarif

In der Zwischenzeit aber kürzten Volkswagen und seine Töchter zahlreichen freigestellten Betriebsräten die Bezüge – wogegen viele aber klagten. Zumeist bekamen bisher die Betriebsräte recht. Der erste größere Rechtsstreit darüber bei der Ingolstädter Volkswagen-Tochter Audi wurde am Donnerstag nach einem gescheiterten Gütetermin vor dem örtlichen Arbeitsgericht verhandelt. Der klagende Betriebsrat strebt nach einer Eingruppierung im außertariflichen Bereich (etwa ab 130000 Euro Jahresgehalt) und einer 40-Stunden-Woche. Im Unterschied zu anderen Verfahren will er aber noch höher eingruppiert werden, als er es vor der Kürzung seiner Bezüge war. Audi weist die Vergleichsgruppen, die er für seine Forderungen anführt, als „Rosinenpickerei“ zurück. Am 14. Mai verkündet das Gericht seine Entscheidung.