Angeklagter kaufte Waffen im Bayerwald
Zwei Beamte ermordet: Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel

30.11.2022 | Stand 30.11.2022, 15:22 Uhr

Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. −Foto: dpa

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest.



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Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben. Mehrfach war der Polizistenmörder von Kusel in Rheinland-Pfalz im Urlaub im Landkreis Cham. Dort ging er nicht nur zur Jagd, sondern kaufte sich auch eine Winchester Bergara Kaliber 308. Das bestätigte nicht nur die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, sondern auch ein Jagdwaffenhändler aus dem Landkreis Cham.

Nebenangeklagter wegen Jagdwilderei schuldig gesprochen



Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. „Plötzlich“ habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Tat hatte „Hinrichtungscharakter“



Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.