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Vaterschaftsurlaub 2024: Die bezahlte Zwei-Wochen-Auszeit lässt auf sich warten

21.03.2024 | Stand 21.03.2024, 12:43 Uhr

Der geplante Vaterschaftsurlaub, der Teil des Familienstartzeit-Gesetzes sein soll, ist noch immer in der Abstimmung. Wann mit ihm zu rechnen ist, verrät das Familienministerium nicht.  − Symbolbild: dpa

Angekündigt war der Vaterschaftsurlaub schon für Anfang 2024. Doch je kürzer die Tage im Herbst wurden, desto stiller wurde es um die bezahlte Freistellung nach der Geburt für Partner von frischgebackenen Müttern. Der Vaterschaftsurlaub sei „auf den Weg gebracht“, heißt es auf Nachfrage. Zu einer genaueren Aussage zum geplanten Zeitpunkt lässt sich das Ministerium zum Jahresstart nicht hinreißen.



„Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung“, antwortete ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend auf Anfrage der Mediengruppe Bayern. Bei den Worten „Entwurf“ und „Abstimmung“ können auch alle, die den Fahrplan einer Gesetzgebung nicht (mehr) aus dem Effeff kennen, erahnen: Das kann dauern.

Vaterschaftsurlaub: Das sieht der Entwurf vor



Sollte sich der Entwurf seinen Weg bis zum Inkrafttreten des Gesetzes bahnen, können sich Väter oder Partner und Partnerinnen für die ersten zwei Wochen nach der Geburt ihres Kindes freistellen lassen – bei voller Lohnfortzahlung. Und das ergänzend zum Elterngeld. Wer alleinerziehend ist, darf eine Person benennen, die sie nach der Entbindung unterstützt.

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Dieser „Vaterschaftsurlaub“, den das Ministerium übrigens „Familienstartzeit“ nennt, geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück. Wie ein Sprecher ausführte, möchte die Ampel damit den „Wünschen der Eltern nach mehr Partnerschaftlichkeit Rechnung zu tragen“.

Wann der bezahlte Vaterschaftsurlaub kommt, ist unklar



Die „Familienstartzeit“ ist seit etlichen Monaten immer mal wieder im Gespräch. Erneut angekündigt hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sie bei der Vorstellung des Väterreports Mitte September. Diese Studie dröselt die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland auf und zeigt, dass es Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit gibt. So findet jeder zweite Vater, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können wie von ihrer Mutter. Ebenso jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich tun dies aber nur 21 Prozent.

Paus erklärte anlässlich der Ergebnisse, mit ihrem geplanten Familienstartzeit-Gesetz wolle sie Eltern in ihrem Wunsch unterstützen, „sich in der frühen Familienphase partnerschaftlich einzuspielen“. Mit einem zeitnahem Inkrafttreten ist allerdings nicht zu rechnen. Auch auf mehrmalige Nachfrage lässt sich das Ministerium keinen Anhaltspunkt für einen Zeitplan entlocken und auch der Gesetzentwurf ist „in diesem Verfahrensstadium [...] nicht öffentlich zugänglich“.

− afp/ade