Mediengruppe Bayern exklusiv
Studentenwerk begrüßt Energiepauschale für Studierende als „enorm wichtigen Schritt“

04.09.2022 | Stand 04.09.2022, 18:09 Uhr

Das Studentenwerk fordert die Bundesregierung auf, künftig im BaföG einen Inflationsausgleich vorzunehmen. −Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Von Thomas Vitzthum

Das Deutsche Studentenwerk hat die geplante Entlastung von Studierenden im dritten Entlastungspaket als „enorm wichtigen Schritt“ bezeichnet und weitere Schritte gefordert.



Matthias Anbuhl, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: „Studienabbrüche aus Geldmangel kann sich auch unsere Gesellschaft nicht leisten. Dass die Bundesregierung alle rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland explizit als Gruppe nennt und sie mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro unterstützen will, begrüßen wir ausdrücklich. Das ist ein enorm wichtiger Schritt.“ Studierende stünden in diesem Wintersemester vor einer dramatischen sozialen Notlage. „Sie kommen finanziell und psychisch auf dem Zahnfleisch aus der Corona-Pandemie – und wissen angesichts explodierender Preise oftmals nicht, wie sie im Winter Strom, Gas und Lebensmittel bezahlen sollen. Es ist deshalb richtig, dass die Ampel-Koalition hier Studierende stützt.“

Es sei nun wichtig, dass die Auszahlung dieser Einmalzahlung nun möglichst rasch auf den Konten der Studierenden ankomme. „Auch die geplante Strompreisbremse wird sicher auch den Studierenden helfen“, so Anbuhl.

Forderung nach Inflationsausgleich im BaföG

Das Studentenwerk fordert die Bundesregierung daneben auf, künftig im BaföG einen Inflationsausgleich vorzunehmen. „Zum Sommersemester 2023 wird es zudem darauf ankommen, nach dem Vorbild Österreichs die BAföG-Sätze der Inflation anzupassen und anzuheben und einen jährlichen Inflationsausgleich im BAföG zu verankern.“ Die Länder müssten darüber hinaus das Programm des Bundes flankieren. „Nötig sind finanzielle Hilfen für die Studierendenwerke, um einen Anstieg der Essenspreise in Mensen und Cafeterien und der Mieten in Studierendenwohnheimen zu begrenzen.“