Energiepreisbremse
Nach Karlsruher Entscheidung: Habeck befürchtet wieder steigende Strompreise

20.11.2023 | Stand 20.11.2023, 16:07 Uhr

Strom und Gas könnten laut Wirtschaftsminister Robert Habeck 2024 wieder teurer werden. − Foto: dpa

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck befürchtet nach dem Karlsruher Haushaltsurteil auch Auswirkungen auf die Energiepreisbremsen. Zugleich schob er den Schwarzen Peter der Union und Friedrich Merz zu.



Das Urteil beziehe sich zwar nur auf den Klima- und Transformationsfonds, sagte der Grünen-Politiker am Montag im Deutschlandfunk. Allerdings: „In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind.“

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Zur Ankündigung von Unionsfraktionschef Friedrich Merz, auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, sagte Habeck, das Urteil beziehe sich seiner Ansicht nach auch auf diesen Fonds. Die Union müsse nicht klagen. „Das heißt aber im Klartext, dass jedenfalls für die Zukunft, der (Fonds) soll ja andauern bis zum Sommer 2024, die Bürgerinnen und Bürger höhere Strom- und gegebenenfalls höhere Gaspreise bekommen werden.“ Die Dankesschreiben dafür könnten die Bürgerinnen und Bürger an die Union richten. „Sollten wir in eine Krise reingeraten, werden wir die Gas- und die Strompreisbremse nicht mehr ziehen können. Dann werden wir höhere Gas- und Strompreise und Fernwärmepreise haben.“

Strompreisbremse gilt noch bis 31. März



Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten noch bis zum 31. März. Die Preise werden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Die Marktpreise sind inzwischen aber so stark gesunken, dass die Deckel für die meisten Haushalte irrelevant sein dürften.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden nicht zur Verfügung. Offen ist, inwiefern das Urteil darüber hinaus Folgen für den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen in Bund und Ländern haben könnte.

− dpa