Spiegel berichtet
Nach „Kanalratten“-Äußerung: Erdogan zeigt Kubicki an

30.09.2022 | Stand 30.09.2022, 14:18 Uhr

Recep Tayyip Erdogan, Präsident der Türkei. −Foto: dpa

„Kleine Kanalratte“ - so hatte FDP-Vize Wolfgang Kubicki den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im Wahlkampf bezeichnet. Der hat nun reagiert - und den Bundestagsvizepräsidenten angezeigt, berichtet der Spiegel.



Laut Spiegel erstattete der Kölner Rechtsanwalt Mustafa Kaplan in Erdogans Namen Strafanzeige und stellte einen Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung. Das siebenseitige Schreiben, das dem Nachrichtenmagazin vorliegt, sei wegen der örtlichen Zuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegangen.

Kaplan begründete den Schritt damit, dass die Bezeichnung „Kanalratte“ impliziere, dass Erdogan ein Mensch sei, „der als sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird“. Es gehe Kubicki nicht um sachliche Kritik, sondern allein um Diffamierung.

Kubicki verteidigt Aussage

Kubicki hatte zuvor eingeräumt, Erdogan bei einer Wahlkampfveranstaltung wegen dessen Flüchtlingspolitik als „Kanalratte“ bezeichnet zu haben - sich aber verteidigt: „Eine Kanalratte ist ein kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen, weshalb sie auch in Kindergeschichten als Protagonistin auftritt („Kalle Kanalratte“, „Ratatouille“)“.

− age/dpa