Airlines unter Druck
Erst fliegen, dann zahlen? Ministerium droht mit Prüfung der Vorkassepraxis

02.07.2022 | Stand 02.07.2022, 21:48 Uhr

Flug annulliert - das heißt es in diesem Sommer immer öfter. Das Verbraucherschutzministerium droht mit einem Ende der Vorkassepraxis bei Flügen, weil viele Airlines das Geld sehr spät an Kunden erstatten. −Symbolbild: dpa

Mit Blick auf etliche Flugausfälle und -verspätungen und die angebrochene Hauptreisezeit zieht das Verbraucherschutzministerium die Überprüfung der Vorkassepraxis bei Flügen in Betracht. Heißt es dann bald: „Erst fliegen, dann zahlen“?



Das Haus von Ministerin Steffi Lemke (Grüne) appellierte einer Sprecherin zufolge an die Flugunternehmen, ihrer „gesetzlichen Pflicht zur Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen proaktiv“ nachzukommen, wie die „Welt am Sonntag“ berichtete. „Sonst wird man die Vorkassepraxis in ihrer jetzigen Form überprüfen müssen“, sagte die Sprecherin der Zeitung. „Bei der Vorkassepraxis haben Fluggäste ein hohes Risiko, wenn es zu Flugausfällen oder Insolvenzen von Fluggesellschaften kommt.“

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Bei Flugbuchungen müssen Verbraucher die Kosten für Tickets in der Regel im Voraus bezahlen. Grundsätzlich können Airlines Flüge stornieren. Je nach dem Zeitpunkt haben Reisende dann aber Anspruch auf Erstattungen und gegebenenfalls Schadenersatz. Dafür gibt es die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie ist für alle Flüge anwendbar, die innerhalb der Europäischen Union starten. Für Flüge, die in der EU landen, gilt sie nur dann, wenn die Airline ihren Sitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten hat. Verbraucherschützer fordern schon länger eine Abschaffung der Vorkassepraxis. Dass Flüge in der Regel vorab bezahlt werden müssen, könne für Kunden ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Matthias von Randow, sagte: „Selbstverständlich haben Passagiere ein Anrecht auf fristgerechte Rückerstattung ihres Ticketpreises, wenn sie ihren annullierten Flug nicht umbuchen wollen.“ Grundsätzlich habe zudem jeder Reisende auch heute schon die Wahl, ob er frühzeitig buchen will und damit über die Vorauskasse Frühbucherrabatte nutzen oder sehr kurzfristig vor Reiseantritt buchen und bezahlen möchte.

− dpa