Einbürgerung vereinfachen
Bundestag beschließt Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

19.01.2024 | Stand 19.01.2024, 15:00 Uhr

Die Reform soll doppelte Staatsbürgerschaften grunsätzlich ermöglichen. - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa

Der Bundestag hat am Freitag die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition erhielt 382 Ja- und 234 Neinstimmen, 23 Abgeordnete enthielten sich. Insgesamt stimmten 639 Parlamentarier ab. Die Reform soll Einbürgerungen vereinfachen und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen.

Ausländer sollen sich künftig schon nach fünf statt acht Jahren in Deutschland um einen deutschen Pass bewerben dürfen; bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich sein.
Mit dem Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) befasste sich der Bundestag erstmals Ende November, nun stand die abschließende Abstimmung an. Faeser hatte den Entwurf vorab als Schritt „zu einem modernen und zu den Anforderungen der jetzigen Zeit passenden Staatsangehörgkeitsrecht“ verteidigt. Es brauche eine Wertschätzung für die Menschen, „die hier ins Land kommen und mit dazu beitragen, dass die Gesellschaft funktioniert“, hatte Faeser betont.
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Scharfe Kritik an der Reform äußerte in der dazugehörigen Bundestagsdebatte die Union. Es sei das Gesetz „mit den weitreichendsten negativen Folgen in dieser Wahlperiode“, sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm. Die Anforderungen zur Einbürgerung würden dadurch massiv gesenkt werden. Eine Einbürgerung nach drei oder fünf Jahren sei „viel zu schnell“, betonte er.
afp