Differenzen ausgeräumt
„Ampel“ legt Cannabis-Streit bei – Legalisierung soll am 1. April kommen

02.02.2024 | Stand 03.02.2024, 6:06 Uhr

Die Koalition hatte sich bereits im November im Grundsatz auf das Gesetz geeinigt. − Symbolbild: Patrick Pleul/dpa

Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland soll am 1. April in Kraft treten.



Die Ampel-Fraktionen räumten am Freitag die letzten Differenzen aus und wollen das Gesetz nun rasch auf den Weg bringen, wie die drei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) gemeinsam in Berlin erklärten. Die geplante Reform sei „ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik“. In der SPD-Fraktion gibt es allerdings weiterhin Widerstand gegen die Pläne.

Expertise des Bundeskriminalamts (BKA) soll einbezogen werden



Die Ampel-Fraktionen einigten sich der Erklärung zufolge darauf, die Auswirkungen der Legalisierung auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf die Organisierte Kriminalität „zeitnah“ zu evaluieren. Dabei solle besonders die Expertise des Bundeskriminalamts (BKA) einbezogen werden, erklärten die drei Fraktionsvizes. Das BKA hatte sich bereits kritisch zu den Legalisierungs-Plänen geäußert.

Der kriminalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, will der Koalitionslinie nicht folgen und kündigte ein Nein bei der Abstimmung im Bundestag an. „Einem Gesetz, das zu einer Entkriminalisierung von Dealern und sinnloser Mehrarbeit für die Polizei führt, kann ich nicht zustimmen“, sagte Fielder der „Rheinischen Post“. „Die Organisierte Kriminalität lacht sich dabei ins Fäustchen. Mein Berufsethos als Kriminalbeamter lässt für mich keine andere Haltung zu.“

Konsumenten entkriminalisiert



Die drei Fraktionsvizes Kuhle, Klein-Schmeink und Schmidt hoben hingegen die von ihnen erwarteten positiven Effekte hervor. Die Neuregelung werde die Prävention stärken sowie den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessern. „Außerdem werden Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert sowie der so genannte Schwarzmarkt effektiv bekämpft“, erklärten sie.

Die Koalition hatte sich bereits im November im Grundsatz auf das Gesetz geeinigt, allerdings musste wegen Kritik vor allem in der SPD-Fraktion noch nachverhandelt werden. Auch Ärzteverbände und Justizvertreter bewerten die Reformpläne sehr kritisch.

Maximal 25 Gramm pro Tag



Die geplante Neuregelung sieht vor, den Bezug von Cannabis in begrenztem Umfang - maximal 25 Gramm pro Tag - über nicht kommerzielle Vereine ermöglichen. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum von Cannabis jedoch weiterhin verboten bleiben. Im Eigenanbau sollten bisher drei Pflanzen und der Besitz von ebenfalls 25 Gramm erlaubt sein.

− afp