Haft und Polizeibefugnisse
Abschiebepaket der „Ampel“: Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

02.02.2024 | Stand 04.02.2024, 11:34 Uhr

Im vergangenen Jahr wurden laut Innenministerium 16.430 Menschen abgeschoben.  − Symbolbild: Armin Weigel, dpa

Angesichts stark gestiegener Flüchtlingszahlen und überlasteter Kommunen hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Herbst gefordert, abgelehnte Asylbewerber „im großen Stil“ abzuschieben. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) legte darauf einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rückführung“ vor.



Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht gegeben, so dass das Gesetz in Kraft treten kann. Warum Abschiebungen bisher so schwierig sind und was die Pläne bringen könnten:

Wie viele Menschen waren zuletzt ausreisepflichtig?



Ende Dezember waren laut Bundesinnenministerium 242.642 Menschen ausreisepflichtig. Allerdings hatten davon 193.972 eine Duldung zum Verbleib in Deutschland. Damit war die Abschiebung in vier von fünf Fällen vorerst ausgesetzt. Gründe können die Sicherheitslage im Herkunftsland, Kinder mit Aufenthaltserlaubnis, eine begonnene qualifizierte Berufsausbildung, Krankheit oder das Fehlen von Pass- und Reisedokumenten sein.

Wie viele Abschiebungen gab es 2023?



Im vergangenen Jahr wurden laut Innenministerium 16.430 Menschen abgeschoben. Dies waren 27 Prozent mehr als 2022. Damals hatte es 12.945 Abschiebungen gegeben - acht Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Warum scheitern viele Abschiebungen?



Im vergangenen Jahr sind 31.770 geplante Abschiebungen gescheitert. Damit waren zwei Drittel der vorgesehenen Rückführungen nicht erfolgreich. Gründe waren unter anderem ausgefallene Abschiebeflüge, dass ausreisepflichtige Ausländer nicht auffindbar waren, der Zielstaat die Aufnahme verweigerte oder medizinische Probleme.

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Welche zusätzlichen Befugnisse erhält die Polizei durch das neue Rückführungsgesetz?



Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei werden erweitert. Das gilt einerseits für die Suche nach Dokumenten und Daten zur Identität des Betroffenen, um etwa seinen Heimatstaat festzustellen. Andererseits sollen Beamte in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen. Auch die Abholung von Betroffenen zur Nachtzeit soll fortan möglich sein, etwa wenn ein durch einen anderen Staat organisierter Abschiebeflug am frühen Morgen startet.

Welche Haftmöglichkeiten werden erweitert?



Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Dies gibt Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten, und soll das „Untertauchen des Abzuschiebenden“ verhindern. Darüber hinaus wird ein eigenständiger Haftgrund bei Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote geschaffen. Dies betrifft Ausländer, die zunächst erlaubt nach Deutschland eingereist sind und später ausreisepflichtig geworden sind. Zudem wird die Möglichkeit der sogenannten Mitwirkungshaft auf Fälle ausgeweitet, bei denen ein Ausländer Angaben zur Klärung seiner Staatsangehörigkeit unterlässt.

Wie soll die Abschiebung von Schleusern beschleunigt werden?



Im Aufenthaltsgesetz sollen Regelungen geschaffen werden, die ihre Ausweisung erleichtern. Ein „besonders schweres Ausweisungsinteresse“ soll dabei künftig vorliegen, wenn es zu einer Verurteilung wegen Schleusung von mindestens einem Jahr kam. Strafen für Schleuser sollen zudem generell verschärft werden.

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Können Clanmitglieder auch unabhängig von einer Verurteilung abgeschoben werden?



Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass ein neuer Ausweisungstatbestand für ausländische Angehörige von Banden oder kriminellen Clans geschaffen werden soll - und dieser auch „unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“ greifen soll. Hierzu kommt es nun voraussichtlich nicht. Ein Änderungsantrag der Ampel-Parteien setzt vielmehr vor allem bei innerhalb eines Jahres „mehrfach rechtskräftig“ verurteilten Intensivtätern an.

Wie sieht es mit antisemitischen Straftaten aus?



Nach den Änderungsplänen der „Ampel“ wird ausdrücklich festgehalten, dass ein in einem Urteil festgestellter antisemitischer Beweggrund für eine Tat ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründet. Dies gilt demnach auch für rassistische, fremdenfeindliche, geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe.

Wird das Paket Abschiebungen tatsächlich beschleunigen?



Auch das Innenministerium rechnet nicht mit einer exponentiellen Zunahme von Abschiebungen: „Es wird angenommen, dass durch die Verschärfung der Ausreisepflicht die Anzahl der Abschiebungen um rund 600 (fünf Prozent) steigen wird“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Und auch die Bundesregierung ist sich bewusst, dass ein verschärftes Abschieberecht nur eine Seite der Medaille ist: Denn ohne aufnahmebereite Herkunftsländer sind Abschiebungen nicht möglich.

− afp