Ausgleichszahlungen
Wolfsangriffe: Almen in der Region teils „nicht zumutbar schützbar“

31.10.2022 | Stand 22.09.2023, 3:55 Uhr

Manche Almbauern bekommen im Fall eines Wolfsangriffs Ausgleichszahlungen, auch ohne vorher Schutzmaßnahmen ergriffen zu haben. −Foto: dpa



Die ersten von rund 1400 Almen und Alpen in Bayern gelten nun offiziell als vor Wolfsangriffen „nicht zumutbar schützbar“. Das haben Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (FW) am Montag verkündet.





Die Karten mit den ersten entsprechend ausgewiesenen Gebieten sind im Internet auf der Seite des Landesamtes für Umwelt (LfU) abrufbar. Das betroffene Weideland liegt unter anderem in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Ober- und Ostallgäu sowie Rosenheim und Berchtesgadener Land.

Lesen Sie mehr zur gesamten Thematik auf unserer Sonderseite „Der Wolf in Bayern“.

Fachleute der Weideschutzkommission haben für die Bewertung der Weidegebiete nach festgelegten Kriterien entschieden, etwa, ob eine elektrifizierte Einzäunung, nächtliche Unterbringung in einem Stall oder eine Behirtung möglich sind.

Für Nutztierhalter mit Weideland in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet bedeutet die Einstufung als „nicht zumutbar schützbar“, dass sie bei einem Übergriff durch einen Wolf auf ihr Vieh Ausgleichszahlungen erhalten, ohne zuvor Herdenschutzmaßnahmen getroffen zu haben.

− dpa