Extremismus
Verfassungsschutzbericht darf Vereine nennen

16.11.2022 | Stand 16.11.2022, 20:45 Uhr

Bundesverfassungsgericht - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. - Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Eine Studentenverbindung und eine bundesweit tätige linke Vereinigung dürfen in Berichten des Verfassungsschutzes auftauchen. Die Beschwerde der beiden Vereine gegen ihre Nennung nahm das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Mitteilung vom Dienstag nicht zur Entscheidung an.

Konkret geht es um eine Burschenschaft, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2015 unter der Rubrik «Rechtsextremismus» erwähnt war. Außerdem wehrte sich ein linker Verein dagegen, im Jahr 2013 im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen im Abschnitt «Autonome Linksextremisten» verzeichnet zu sein. Beide hatten vor den zuständigen Verwaltungsgerichten geklagt, verloren und nun erfolglos Beschwerde zum obersten deutschen Gericht eingelegt. (Az.: 1 BvR 98/21 und BvR 564/19).

Zwar seien mit der Nennung Grundrechtseingriffe verbunden, so der zuständige Senat des Bundesverfassungsgericht. Allerdings seien die Vorinstanzen zu Recht davon ausgegangen, dass es in beiden Fällen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gab. So sei die Studentenverbindung unter anderem mit Mitgliedern der NPD vernetzt gewesen. Der linke Verein wiederum habe etwa Kontakte zu einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei gepflegt. Mithin sei die Nennung in den Verfassungsschutzberichten nicht zu beanstanden.

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