Stichproben-Untersuchung
Städte halten Vorgaben für Lichtverschmutzung meist ein

22.04.2024 | Stand 23.04.2024, 21:55 Uhr

Nächtlicher Verkehr auf der Ludwigsstraße - Lichtstreifen von Autoscheinwerfern sind auf der beleuchteten Ludwigsstraße in München zu sehen. - Foto: Felix Hörhager/dpa

Bayerns Städte halten sich laut einer Stichprobe des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV) überwiegend an die Vorgaben zur Lichtverschmutzung. Dies schließe der Verband aus einer Stichproben-Untersuchung in rund 70 bayerischen Groß- und Kleinstädten, teilte der LBV am Montag in Hilpoltstein mit.

Der Freistaat hatte den Kommunen infolge des erfolgreichen Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ aus dem Jahr 2019 Vorgaben gemacht, um Lichtverschmutzung zu verringern. Öffentliche Gebäude dürfen seitdem nach 23.00 Uhr nicht mehr angestrahlt werden. Beleuchtete Werbetafeln im Außenbereich und auch sogenannte Himmelsstrahler sind zudem verboten.

Die Untersuchung des LBV zeigte demnach, dass sich 80 Prozent der in die Stichprobe aufgenommenen Kommunen an die Vorgaben halten. In 12 Prozent der Fälle sei die Beleuchtung auch nach 23.00 Uhr noch angeschaltet gewesen, hieß es.

„Dass Kirchen und Rathäuser in Bayerns Innenstädten größtenteils nachts nicht mehr angestrahlt werden, ist ein Anfang mit Vorbildcharakter“, teilte der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer mit.

Insbesondere Insekten werden laut LBV von künstlichem Licht angezogen und sterben dann aufgrund von Erschöpfung oder durch Verbrennen. Zugvögel verlören zudem ihre Orientierung und auch Menschen schliefen bei zu viel Licht schlechter. „Wir müssen uns klarmachen, dass wir mit künstlicher Beleuchtung Tieren und Pflanzen Lebensräume entziehen. Unser ohnehin stark gestresstes Ökosystem gerät damit weiter unter Druck“, sagte Schäffer.

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