Landesamt für Steuern
Praktisch alle Eigentümer in Bayern haben Grundsteuererklärung abgegeben

20.11.2023 | Stand 20.11.2023, 20:24 Uhr

97 Prozent der Eigentümer im Freistaat haben am Ende ihre Grundsteuererklärungen abgegeben. Die Finanzämter haben meist auch bereits die Bescheide verschickt. − Symbolbild: dpa

Mehrfach sind in Bayern die Fristen zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert worden. Umso mehr überrascht eine Zahl, die das Bayerische Landesamt für Steuern nun auf Anfrage der Mediengruppe Bayern mitteilt.



97 Prozent der Eigentümer im Freistaat haben am Ende ihre Grundsteuererklärungen abgegeben. Die Finanzämter haben meist auch bereits die Bescheide verschickt. „In Bayern sind für insgesamt rund 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten Hauptfeststellungen durchzuführen. Bisher wurden rund 6,2 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben“, berichtet eine Sprecherin des Landesamtes und rechnet vor, dass dies 97 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen entspreche. „Davon gingen rund 66 Prozent per ELSTER und rund 34 Prozent in Papierform ein.“ Zahlen, in welchen Landkreis die Bürger bei der Abgabe besonders vorbildlich waren, gebe es jedoch nicht: „Zahlen für einzelne Landkreise werden nicht gesondert statistisch erfasst.“



Sollten Bürgerinnen und Bürger auf ihrem Finanzamts-Bescheid nun die Information erhalten, dass sie – wie ein Fall aus Landau an der Isar zeigt – das Dreifache ihrer bisherigen Grundsteuer zu zahlen hätten, müssten als nächstes die Kommunen reagieren und über eine mögliche Hebesatzanpassung beraten. Das bestätigt auch die Behörden-Sprecherin: „Nach dem erklärten politischen Willen der Bayerischen Staatsregierung sollen die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein als davor. Es ist vorgesehen, den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, im Vorfeld der Festlegung der Hebesätze Informationen zu erhalten, die Grundlage für die Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes sein können.“

Die Festlegung der Hebesatzhöhe bleibe jedoch grundsätzlich eine freie Entscheidung der jeweiligen Gemeinde und liege in ihrer ausschließlichen Verantwortlichkeit, so die Landesamt-Sprecherin. „Das Grundsteuergesetz gibt weder einen Mindest-, noch einen Höchstprozentsatz für den Hebesatz vor. Hieran hat sich durch die Grundsteuerreform nichts geändert“, stellt die Sprecherin des Landesamtes klar.