Nur drei Kassen senken die Beiträge
Jede zweite Krankenkasse erhöhte Beiträge – so viel können Sie durch einen Wechsel sparen

02.01.2024 | Stand 02.01.2024, 17:43 Uhr

37 von 73 frei zugänglichen Krankenkassen in Deutschland werden teurer, wie die Stiftung Warentest am Dienstag mitteilte. 33 Kassen lassen die Beiträge demnach unverändert, drei senken ihre Tarife. Ein Wechsel kann oft mehr als 200 Euro im Jahr sparen. − Symbolbild: dpa

Gut jede zweite Krankenkasse hat zum Jahreswechsel auf 2024 die Beiträge erhöht. Nur drei senkten laut Stiftung Warentest die Tarife – etwa die BKK Faber-Castell im niederbayerischen Regen und die Audi BKK in Ingolstadt. So viel können Sie durch einen Wechsel sparen und das müssen Sie dabei beachten.



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37 von 73 frei zugänglichen Krankenkassen werden teurer, wie die Stiftung Warentest am Dienstag mitteilte. 33 Kassen lassen die Beiträge demnach unverändert, drei senken ihre Tarife. Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt nun zwischen 0,90 und 2,70 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens. Hinzu kommt der allgemeine Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent.

Die größte bundesweite Kasse, die Techniker Krankenkasse, hält den Beitragssatz stabil bei 15,8 Prozent. Auch die Nummer drei unter den bundesweiten Kassen, die DAK Gesundheit, verändert ihren Beitragssatz nicht, sie belässt ihn bei 16,3 Prozent.

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Zwei kleinere Krankenkassen aus Bayern senken Beitragssätze sogar



Unter kleineren Kassen, die vor allem in Bayern viele Mitglieder haben, senken einige ihren Beitragssatz sogar. Bei der BKK Faber-Castell im niederbayerischen Regen, die ausschließlich Versicherte in Bayern wählen können, sinkt der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent. Die Audi BKK in Ingolstadt verringert ihn um 0,25 Prozentpunkte auf 15,6 Prozent.

Unter kleineren Kassen mit Schwerpunkt in Bayern gibt es daneben einige, die ihren Beitragssatz stabil halten. Die Mobil Krankenkasse nimmt weiterhin einen Beitragssatz von 16,09 Prozent vom Bruttolohn. Die BKK mhplus belässt ihren Beitragssatz bei 16,18 Prozent.

Es gibt aber auch Kassen mit Schwerpunkt in Bayern, die teurer werden. Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) hebt den Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte an, auf 16,3 Prozent. Damit liege die SBK genau auf dem Niveau, das der offizielle Schätzerkreis für nötig hält, damit die gesetzliche Krankenversicherung ihre Ausgaben bestreiten kann, betont die Kasse. Die vor allem aufs Handwerk spezialisierte IKK Classic hebt ihren Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf 16,3 Prozent an, was ebenfalls dem allgemeinen Durchschnittsbeitrag in der GKV entspricht.

Wechsel kann oft mehr als 200 Euro sparen



„Durch einen Wechsel können Versicherte oft viel Geld sparen“, raten die Experten. Durch einen Wechsel zu einer günstigen Kasse können Versicherte bei 3000 Euro pro Monat Bruttogehalt schon etwa 214 Euro im Jahr einsparen, Gutverdiener sogar über 400 Euro jährlich, hat Stiftung Warentest berechnet. „Achten sollten sie dabei auch auf die Extraleistungen, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich und oft viel Geld wert sind“, so die Experten.

Rund 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind zwar bei allen Krankenkassen gleich, sie sind gesetzlich geregelt. Doch bestimmte Zusatzleistungen oder Bonusprogramme können sich unterm Strich für den Versicherten mehr auszahlen, als ein niedrigerer Beitrag.

Die tatsächliche Entlastung hängt außerdem vom persönlichen Steuersatz ab – denn Krankenkassenbeiträge lassen sich von der Steuer absetzen.

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Krenkenkasse wechseln − so einfach geht das



Im Fall einer Beitragserhöhung haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht dann, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung. Nur der Arbeitgeber sollte zeitnah informiert werden. Eine Kündigung durch den Versicherten ist dafür seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich. Die neue Kasse darf laut Finanztest auch niemanden ablehnen, auch nicht aufgrund von Alter oder Krankheit. Ohne Sonderkündigungsrecht ist ein Kassenwechsel nach zwölf Monaten möglich.

− che/AFP/dpa