Agrar
Herdenschutz auf ersten Almen «nicht zumutbar»

01.11.2022 | Stand 01.11.2022, 21:21 Uhr

Schafe in Bayern - Schafe stehen im Sonnenschein auf einer Schafweide. - Foto: Lino Mirgeler/dpa/Archivbild

Der Umgang mit dem Wolf im Freistaat erhitzt seit Jahren viele Gemüter. Nun verkündet die Bayerische Staatsregierung einen «wichtigen Meilenstein».

Die ersten von rund 1400 Almen und Alpen in Bayern gelten nun offiziell als vor Wolfsangriffen «nicht zumutbar schützbar». Das haben Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Montag verkündet. Die Karten mit den ersten entsprechend ausgewiesenen Gebieten sind im Internet auf der Seite des Landesamtes für Umwelt (LfU) abrufbar.

Das betroffene Weideland liegt unter anderem in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Ober- und Ostallgäu sowie Rosenheim und Berchtesgadener Land. Die Bewertung von Weidegebieten in weiteren Alpenlandkreisen soll laut Mitteilung in den kommenden Wochen folgen.

Fachleute der Weideschutzkommission haben für die Bewertung der Weidegebiete nach festgelegten Kriterien entschieden, etwa, ob eine elektrifizierte Einzäunung, nächtliche Unterbringung in einem Stall oder eine Behirtung möglich sind.

Michaela Kaniber sagte hierzu: «Unsere einzigartige Berglandschaft ist das Ergebnis der harten und unermüdlichen Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern.» Einheimische wie Gäste nutzten diese auch zur Erholung. Präventive Maßnahmen zum Schutz vor Wolfsangriffen seien allerdings oft trotz aller Bemühungen nicht zumutbar. Die verlangten Maßnahmen müssten in der Praxis durchführbar bleiben.

In vielen alpinen Gebieten seien Herdenschutzmaßnahmen nur bedingt bis gar nicht umsetzbar, ergänzte Umweltminister Glauber. Die Bewertung «nicht zumutbar schützbares Weidegebiet» bringe die Vorgaben des Artenschutzes und die Belange der Weidewirtschaft in Einklang. Das Ziel der Staatsregierung sei, die Biodiversität von Weidetierhaltung auch in Anwesenheit von Wölfen flächendeckend und dauerhaft zu erhalten.

Für Nutztierhalter mit Weideland in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet bedeutet die Einstufung als «nicht zumutbar schützbar», dass sie bei einem Übergriff durch einen Wolf auf ihr Vieh Ausgleichszahlungen erhalten, ohne zuvor Herdenschutzmaßnahmen getroffen zu haben.

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