Kritik an „taktischer Maßnahme“
Nebenkläger zu Hanna-Prozess in Traunstein: „Befangenheit liegt nicht vor“

Anwalt von Opfer-Eltern kritisiert „taktische Maßnahme“ der Verteidigung – Angehörigen platzt allmählich der Kragen

21.02.2024 | Stand 22.02.2024, 12:44 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold

Im Traunsteiner Landgerichtsprozess nach dem gewaltsamen Tod der Medizinstudentin Hanna W. gegen Sebastian T. (22) war „irgendwann ein Befangenheitsantrag der Verteidigung zu erwarten“. Der juristische Vertreter der Eltern, Rechtsanwalt Walter Holderle, sieht den Antrag von Wahlverteidigerin Regina Rick als „taktische Maßnahme“. „Das Gericht hat keine Fehler gemacht“, ist Anwalt Holderle überzeugt und demnach geht er auch davon aus, dass der Prozess „nicht platzen wird“.

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