Im Traunsteiner Landgerichtsprozess nach dem gewaltsamen Tod der Medizinstudentin Hanna W. gegen Sebastian T. (22) war „irgendwann ein Befangenheitsantrag der Verteidigung zu erwarten“. Der juristische Vertreter der Eltern, Rechtsanwalt Walter Holderle, sieht den Antrag von Wahlverteidigerin Regina Rick als „taktische Maßnahme“. „Das Gericht hat keine Fehler gemacht“, ist Anwalt Holderle überzeugt und demnach geht er auch davon aus, dass der Prozess „nicht platzen wird“.