Jetzt wird ausbezahlt
Energiepauschale: Erste Studierende bekommen jetzt 200 Euro

10.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:11 Uhr

Nach über einem halben Jahr Wartezeit bekommen endlich auch die Studenten und Fachschüler in Deutschland ihre Energiepauschale in Höhe von 200 Euro ausbezahlt. −F.: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-

Ab diesem Freitag wird die Energiepauschale endlich auch an Studenten und Fachschüler ausbezahlt. Warum die Studenten so lange auf die 200 Euro warten mussten und wer überhaupt Anspruch auf die finanzielle Unterstützung hat? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.



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Gut Ding will Weile haben – das haben viele Studenten in den letzten Monaten zu spüren bekommen. Während Arbeitnehmer ihre Energiepauschale bereits mit dem Septembergehalt erhalten haben, mussten Studenten bis zum heutigen Tag ausharren. Und das obwohl die Energiepauschale für sie bereits vor einem halben Jahr angekündigt wurde. „Die ersten Antragsteller werden die Einmalzahlung in Kürze auf ihrem Konto haben“, verspricht Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) der Nachrichtenagentur dpa.

Bürokratische Hürden verzögerten Auszahlung

Die lange Hängepartie zwischen Beschluss und Auszahlung der Energiepauschale für Studenten und Fachschüler begründet die Ampel-Koalition übrigens damit, dass die Kontodaten der Empfänger nicht zentral vorlagen. Die jetzt ins Leben gerufene Antragsplattform, auf der sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können, musste so manche Hürde nehmen – es galt einen Konsens zwischen Datenschutz, Zuständigkeiten und technischen Details zu finden.

Zwischenzeitlich wurde die eigenes ins Leben gerufene Antragsplattform auf Herz und Nieren getestet. „Die Testphase ist technisch geglückt“, sagte Sachsen-Anhalts Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP). Die Studenten müssen ihre Energiepauschale online beantragen – der Aufwand dafür hält sich den Politikern zufolge in Grenzen. Angeblich dauert es keine drei Minuten. Im Rahmen der Testphase haben etwa 12.800 Antragssteller ihre Bewilligungsbescheide erhalten.

Ab kommenden Mittwoch soll die Plattform dann allen Studenten und Fachschülern zur Verfügung gestellt werden. „Die Pilotphase zeigt, dass die gemeinsame Antragsplattform reibungslos funktioniert und die Einmalzahlung schnell und einfach beantragt werden kann“, sagte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger.

Kritik von Studierendenvertretern und der Opposition

Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert. Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass sich alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein „Elster-Zertifikat“, wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.

200 Euro Energiepauschale für jeden Studenten und Fachschüler

Doch wer kann die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro denn eigentlich beantragen? Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben all diejenigen, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zum Stichtag in einer Fachschulausbildung (zum Beispiel zum Techniker, Erzieher oder Betriebswirt) waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Stichtag.

Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.