Eltern und Sohn erschossen
Dreifachmord von Starnberg: Landgericht verhängt lange Jugendstrafen

06.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:24 Uhr

Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer (2.v.l. und r) stehen vor Beginn der Verhandlung im Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II neben ihren Rechtsanwälten Sarah Stolle (l), Alexander Stevens (3.v.l.), Alexander Betz (4.v.l.), Patrick Ottmann (5.v.l.) und Gerhard Bink (2.v.r.). −Foto: Sven Hoppe/dpa

Der Fall hatte vor drei Jahren Schlagzeilen gemacht: Eltern und Sohn wurden erschossen in ihrem Haus in Starnberg gefunden. Was zuerst wie ein erweiterter Suizid aussah, war ein dreifacher Mord. Nun ist das Urteil gegen die mutmaßlichen Täter gesprochen worden.



Im Prozess um den Dreifachmord in Starnberg hat das Landgericht München II am Montag den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte bekam acht Jahre und sechs Monate wegen einfachen Mordes. Dessen Verteidigung kündigte umgehend an, in Revision zu gehen.

Das Gericht sah es nach rund anderthalb Jahren Verfahrensdauer als erwiesen an, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschossen hatte. Der Mann hatte vor einem Jahr ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte auch ein, dass er durch die Morde an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Der 21 Jahre alte Mitangeklagte war nach Auffassung des Gerichts in die Planung des Mords eingeweiht und hatte den Haupttäter zum Tatort gefahren.

Verteidigung des Mittäters plant Revision



Die beiden hätten Geldnöte gehabt, sagte die Vorsitzende Richterin Regina Holstein in der Urteilsbegründung. Der Hauptangeklagte habe sein Opfer „regelrecht hingerichtet“. Bei dem Mitangeklagten stehe fest, „dass er das als Mittäter gemacht hat, er habe gewusst, dass der Sohn in der Nacht getötet werden sollte, wenn er schlafe, damit man an seine Waffen komme“. Die Richterin ging davon aus, dass ein Amoklauf des Opfers wirklich im Raum gestanden hat. Der Hauptangeklagte habe deshalb entschieden, dass die Tat nun sein müsse - einerseits um Schlimmeres zu verhindern, andererseits, weil er ansonsten nicht mehr an die Waffen gekommen wäre.

Die Verteidigung des Mittäters plant schon die Revision. Die Mittäterschaft seines Mandanten sei seit seinem Plädoyer „nicht mehr haltbar“, sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens der Deutschen Presse-Agentur kurz nach dem Urteil. Er begründet das damit, dass in einem Video vom Tatort die Tatwaffe zu sehen ist, die später in der Hand des getöteten Freundes gefunden wurde. Der Hauptangeklagte sagt in dem Video, das seien die Waffen, die er gleich mitnehme. Daraus schließt Stevens, dass sein Mandant von dem Plan, es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen, nichts gewusst haben kann.

Angeklagter zeigte sich reuig



Die Anklagebehörde hatte für die beiden Angeklagten hohe Jugendstrafen wegen Mordes gefordert. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Die Forderung war ungewöhnlich. Denn damit hatte die Staatsanwaltschaft für den 22 Jahre alten Deutschen, der die Tat zugegeben hatte, die gleiche Strafe verlangt wie für den 21-jährigen Slowaken, der am Tatort gar nicht anwesend war. Der Mitangeklagte soll den Täter lediglich zum Tatort gefahren und abgeholt haben. Außerdem gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahren möglich.

Dennoch war auch der Anwalt des Hauptangeklagten in seinem Plädoyer nur wenig unter der Forderung der Anklagebehörde geblieben. Er sprach sich für eine zwölfjährige Haft für seinen Mandanten aus.

Der Angeklagte selbst zeigte sich reuig. „Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind“, sagte er am Montagvormittag in seinem letzten Wort. Die Verteidigung des Mitangeklagten hatte Freispruch vom Mordvorwurf gefordert und räumte nur die Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls ein.

Die Tat hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst davon ausgegangen waren, der Sohn habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen.

− dpa