Rechtliches zum Maibaumklau
Den Maibaum stehlen – ist das strafbar? Regeln für eine alte Tradition

27.04.2024 | Stand 28.04.2024, 13:33 Uhr

Diebstahl, Raub oder Erpressung? Antworten zu Fragen rund um den traditionellen Maibaumklau. − Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Traditionell wird der Maibaum geklaut und erst gegen Bezahlung wieder rausgerückt. Aber was bedeutet das rechtlich? Ist das Erpressung, Diebstahl oder gar Raub? Wir haben einen Juristen gefragt.



Warum wird der Maibaum geklaut?



Der Nachbargemeinde den Maibaum zu stehlen, ist eine uralte Tradition, die schon seit Jahrhunderten besteht. Wann und wie sie angefangen hat, weiß heute niemand mehr so genau. Vermutet wird, dass es dabei um das Vertreiben böser Geister geht: Das Stehlen des Maibaums untergräbt die Ordnung. Das Chaos soll die Geister das Fürchten lehren.

Ist das Maibaumstehlen strafbar?



Bleibt die Frage, ob diejenigen, die einen Maibaum stehlen, auch etwas zu befürchten haben. „Nein“, beruhigt Klaus Fruth, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Passau. „Rechtlich gesehen ist der Maibaumklau nach dem Brauchtum weder ein Diebstahl noch ein Raub.“ Grund dafür ist, dass die sogenannte Zueignungsabsicht fehlt. Das bedeutet, die Diebe haben nicht vor, ihn zu behalten. Vielmehr verlangen sie für die Rückgabe eine Gegenleistung.



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Ist die „Lösegeldforderung“ beim Maibaumklau Erpressung?



Aber ist das nicht Erpressung? „Auch nicht“, weiß Fruth. Zwar wird der Maibaum als Druckmittel eingesetzt, aber nur um eine zünftige Brotzeit zu bekommen. Erpressung wäre es erst bei „stark überhöhten Forderungen“, erklärt Fruth.

Maibaum beschädigt – Ist das Sachbeschädigung?



Und was passiert, wenn der Maibaum beim Klauen beschädigt wird, ist das dann Sachbeschädigung? Ja, aber nur, wenn es Absicht war. Dann droht eine Geldstrafe oder gar bis zu zwei Jahre Gefängnis. „Wird der Maibaum versehentlich beschädigt, besteht eine Schadensersatzpflicht“, führt Fruth aus. Aber Vorsicht: Sachbeschädigung ist es rechtlich auch, wenn der Schaden „billigend in Kauf genommen“ wird. Bedeutet konkret: Obacht geben mit dem gestohlenen Maibaum! Dann sind laut Fruth keine Strafen zu erwarten.