BGH weist Revision zurück
Landtagsabgeordneter Franz Rieger rechtskräftig wegen Erpressung verurteilt

08.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:28 Uhr

Franz Rieger während der Verhandlung vor dem Regensburger Landgericht Foto: Armin Weigel/dpa

Von Christine Straßer

Der Regensburger CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger ist nun ein rechtskräftig verurteilter Erpresser. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision des Politikers zurückgewiesen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Rieger ist damit vorbestraft.

Er müsse das Urteil akzeptieren, aber er halte es für komplett falsch, schreibt Rieger in einer Pressemitteilung. Seine Mitgliedschaft in der CSU-Fraktion im Landtag legt er nieder. Sein Landtagsmandat will er bis zum Ende der Legislaturperiode weiter ausüben.

Rieger legt Mitgliedschaft in der Fraktion nieder

„Das Urteil ist nun rechtskräftig“, teilt Rieger selbst mit. Seine Mitgliedschaft in der CSU-Fraktion lege er schweren Herzens nieder. „Die Arbeit in der Fraktion zum Wohle unserer Heimat über fast 14 Jahre hinweg hat mir sehr viel Freude gemacht“, schreibt Rieger. Was sein Landtagsmandat betrifft, verweist der Politiker darauf, dass er direkt und persönlich von den Bürgern des Stimmkreises Regensburg-Stadt gewählt worden sei. Dieses Mandat will Rieger behalten. „Denn ich fühle mich der Region Regensburg und den Menschen hier verpflichtet“, begründet er.

CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer äußert sich knapp: „Franz Rieger hat das Urteil akzeptiert, obwohl er subjektiv die Verurteilung für falsch hält. Dass er, um Schaden für die CSU-Fraktion abzuwenden, aus der Fraktion ausgetreten ist, verdient Respekt.“ Kreuzer möchte auch umgehend einen Schlussstrich unter die Causa Rieger ziehen. Er sagte: „Damit ist diese Angelegenheit für die CSU-Fraktion erledigt.“

Das Landgericht Regensburg hatte Rieger im November 2021 zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 400 Euro verurteilt, neben Erpressung auch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die Verfahrensbeteiligten hatten sich zuvor auf eine Verständigung – einen sogenannten Deal – geeinigt.

Voraussetzung für den Deal war, dass Rieger einen Sachverhalt aus dem Jahr 2013 einräumte. Dies geschah zwar. Allerdings blieben Gericht und Staatsanwaltschaft einerseits sowie Rieger und seine Verteidiger andererseits uneins, was die juristische Bewertung der Geschehnisse betrifft.

Bauträger fühlte sich bedroht

Es geht um ein Treffen Riegers mit einem Regensburger Immobilienunternehmer. Der Politiker war 2013 im Landtagswahlkampf. Ein Jahr später standen außerdem die Kommunalwahlen an. Unstrittig in Bezug auf das Gespräch ist, dass Rieger um eine Spende warb. Als der Gründer des Regensburger Immobilienzentrums 1000 bis 2000 Euro anbot, soll Rieger 50.000 Euro gefordert haben. Laut Anklage fiel daraufhin dieser Satz: „Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet.“ Bei der Einordnung dieses Satzes unterscheiden sich die Perspektiven.

Der Bauträger schilderte im Zeugenstand, dass er sich bedroht gefühlt habe. Er habe gefürchtet, einen „einflussreichen Feind“ zu haben, sollte er nicht spenden. Riegers Verteidiger Dirk Lammer hingegen sprach im Prozess von einer „unglücklichen Formulierung“. Sein Mandant haben nicht den Vorsatz gehabt, den Unternehmer in seiner Spendenentscheidung zu beeinflussen.

Der Gründer des Regensburger Immobilienzentrums überwies letztlich eine Spende von knapp unter 10 000 Euro, der Veröffentlichungsgrenze für Parteispenden, an die Regensburger CSU. Zudem beglich er Scheinrechnungen einer Regensburger PR-Firma in Höhe von insgesamt 30.000 Euro.

Die Richter folgten der Schilderung des Immobilienunternehmers. Bei Rieger konnten sie wenig Reue und Schuldeinsicht erkennen. Der 6. Strafsenat des BGH verwarf nun die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten, mit der er allein seine Verurteilung wegen Erpressung beanstandete.