Der Streit um das Kreuz in Bayerns Amtsstuben und Gerichten schwelt seit Jahren. Der Bund für Geistesfreiheit will den Kreuzerlass zu Fall bringen - und macht trotz Niederlagen vor Gericht weiter.
Im Kampf gegen den bayerischen Kreuzerlass will der Bund für Geistesfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen. „Da der Bund für Geistesfreiheit München als „Konkurrent“ der christlichen Glaubensgemeinschaften durch die staatliche Anweisung, das zentrale christliche Symbol schon im Eingangsbereich der durch die Verfassung zur Neutralität verpflichteten Behörden gut sichtbar anzubringen, in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung und auf Religionsfreiheit verletzt ist, werden wir mit unserer Klage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“, bekräftigte die Vorsitzende Assunta Tammelleo am Sonntag frühere Ankündigungen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die Kreuze in Bayerns Behörden hängen bleiben dürfen und Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) abgewiesen. Die seit 2018 geltende Vorschrift, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss, ist aus Sicht der Leipziger Richter rechtens.
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söder den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik - sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen - trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft. In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“
Der Bund für Geistesfreiheit hingegen unterstützt den Vorschlag, statt eines Kreuzes Artikel 1 des Grundgesetzes in den Gebäuden anzubringen. Hinter diesen Artikel, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist, „können sich alle Menschen stellen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen“, hieß es zur Begründung.
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