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Blitzerfoto unscharf? Welche Rechte Autofahrer nach der Radarkontrolle haben

16.04.2024 | Stand 21.04.2024, 20:06 Uhr |

Glück gehabt - genau im richtigen Moment flog in diesem Fall eine Taube durchs Bild, als die Radarfalle auslöste. Der Fahrer, der im Mai 2019 mit Tempo 54 in einer 30er-Zone im nordrhein-westfälischen Viersen unterwegs war, sparte sich so ein Bußgeld von 105 Euro. − Foto: Archiv/dpa/Polizei Viersen

Blitzerfoto unscharf, Taube vor dem Gesicht oder Pferd vorm Nummernschild - immer wieder passiert es, dass sich die Polizei mit der Beweispflicht nach Radarkontrollen schwer tut. Doch was hat das zur Folge? Welche Rechte Autofahrer haben, wenn sie geblitzt wurden, erklärt ein Experte vom Autoclub ADAC im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern.



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Grundsätzlich sollte man sich, falls man auf einem Blitzerfoto nicht oder nur schlecht zu erkennen ist, nicht zu früh freuen. Denn das bedeutet nicht automatisch, dass ein Bußgeldbescheid nicht rechtsgültig ist. Auch, wenn dem Bescheid gar kein Bild beiliegt, hat das im ersten Schritt noch nicht viel zu sagen.

Einspruch einlegen - mit juristischer Hilfe



In jedem Fall können Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens bekommen, Einspruch einlegen. „Dabei sollte man sich aber bestenfalls juristische Hilfe holen“, sagt ADAC-Verkehrsexperte Alexander Kreipl. Ein Anwalt könne zum einen Akteneinsicht in die Daten beantragen, zum anderen komme es in solchen Fällen oft „auf kleine Details“ an, die ein Laie überhaupt nicht auf dem Schirm hat.

Halterhaftung oder Fahrerhaftung?



In einigen Ländern gilt Halterhaftung, das bedeutet, dass der Fahrer von den Behörden überhaupt nicht ermittelt werden muss. Kommt der Bußgeldbescheid aus Deutschland, gilt die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Dann muss die Behörde nachweisen, wer der Fahrer des rasenden Fahrzeugs war.

Liegt dem Bußgeldbescheid kein Bild bei, kann der Fahrzeughalter dieses nachträglich anfordern. Ist man auf dem Bild nicht oder zumindest nicht eindeutig zu erkennen, kann man Einspruch einlegen. Aber Vorsicht: Die Polizei kann den Fahrer eines Wagens unter Umständen auch auf anderem Weg ermitteln. Im Zweifelsfall oder bei mehrmaligen Problemen kann so beispielsweise dem Fahrzeughalter für die Zukunft die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

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