Für „7 vs. Wild“
Konsequenzen nach Bergübernachtung? Behörden äußern sich zu Streamer (19)

09.05.2023 | Stand 25.10.2023, 11:22 Uhr

Live übertragen hatte ein 19-jähriger Streamer seine Übernachtung auf 1700 Metern Höhe nahe der Zugspitze in Garmisch-Partenkirchen in der Nacht von Sonntag auf Montag. Über mögliche Konsequenzen ist nun entschieden worden. −Foto: Screenshot/Twitch

Live übertragen hatte ein 19-jähriger Streamer seine Übernachtung auf 1700 Metern Höhe nahe der Zugspitze in Garmisch-Partenkirchen in der Nacht von Sonntag auf Montag. Über mögliche Konsequenzen ist nun entschieden worden.



Da ihn nicht nur seine Follower dabei beobachteten, sondern auch zahlreiche Einsatzkräfte, sorgte die Aktion für viel Furore. Wie die Polizei bereits am Montag mitgeteilt hatte, müsse der junge Mann die Einsatzkosten nicht tragen. Geprüft werden musste allerdings, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird, da sich die Schlafstätte des Franken in einem Landschaftsschutzgebiet befand. Der junge Mann wollte sich mit seiner Aktion für die Survival-Show „7 vs. Wild“ bewerben.

Wie der BR nun berichtet, teilte das zuständige Landratsamt mit, dass kein Verstoß gegen das Naturschutzrecht vorliegt. Im Bereich, in dem der Mann sein Lager aufschlug, sei Zelten zwar erlaubnispflichtig – das Kampieren ohne Zelt jedoch nicht.

− vc