Landtag
Beckstein muss im NSU-Ausschuss aussagen

30.09.2022 | Stand 07.06.2024, 18:53 Uhr |

Der ehemalige bayerische Innenminister und Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) muss auch im neuen NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags als Zeuge aussagen. Das werde aber erst nächstes Jahr sein, sagte Ausschusschef Toni Schuberl (Grüne) nach einem entsprechenden Beschluss am Donnerstag im Landtag.

Zudem verlangt der Untersuchungsausschuss vom Justizministerium Aufklärung über die Löschung mehrerer Akten, die womöglich nicht hätten gelöscht werden dürfen, weil es ein Löschmoratorium für Akten mit Bezug zum NSU-Komplex gibt. Darunter seien auch Akten gewesen, die prominente Personen der rechten Szene beträfen, etwa einen Blood-and-Honour-Funktionär, sagte Schuberl. Man vermute einen weiteren Verstoß gegen das Löschmoratorium. Deshalb habe der Ausschuss beschlossen, weitere Auskünfte einzuholen. «Wir bohren hier tiefer nach, um aufzuklären, wir es dazu kommen konnte.»

Schuberl erläuterte, trotz des Löschmoratoriums seien bei verschiedenen Staatsanwaltschaften in ganz Bayern Akten zu Strafverfahren gegen führende Aktivisten aus der rechtsextremen Szene gelöscht worden. Durch die Vernichtung wichtiger Akten und Unterlagen zu potenziellen Unterstützern des NSU-Terrortrios werde die Arbeit des Untersuchungsausschusses erheblich beeinträchtigt, klagte er.

Ziel des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses ist es unter anderem, mögliche Verbindungen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» in die bayerische Neonazi-Szene aufzuklären. Die Neonazi-Terrorzelle - Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt - war über Jahre mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer drohenden Festnahme zu entgehen - erst damit flog der NSU auf. Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, wurde nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer im Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Auch das Landeskriminalamt hatte im Untersuchungsausschuss bereits einräumen müssen, dass es durch eine technische Panne versehentlich zur Löschung von Daten auch im Zusammenhang mit dem NSU gekommen sei. Das Problem sei aber schnell erkannt worden, man gehe davon aus, dass die Daten komplett wiederhergestellt werden können, hieß es damals.

© dpa-infocom, dpa:220929-99-947438/2

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