Krankenhäuser
Bayern: Lauterbachs Reform gefährdet Zukunft der Kliniken

19.03.2024 | Stand 20.03.2024, 22:20 Uhr

Krankenhaus - Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur. - Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Seit Monaten gibt es zwischen Bund und Ländern Streit über die künftige Finanzierung der Kliniken. Nachdem ein neuer Reformentwurf nun öffentlich wurde, kommt aus dem Freistaat sofort viel Kritik.

Im Streit von Bund und Ländern um die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung sieht Bayern die Zukunft der Kliniken weiterhin in akuter Gefahr. Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) fordert von Lauterbach am Dienstag deutliche Nachbesserungen am neuen Entwurf des Bundes für die geplante Reform. „Wichtig ist vor allem eine rasche Soforthilfe der Bundesregierung für die Kliniken, die aktuell mit immer massiveren Betriebskostendefiziten zu kämpfen haben“, sagte sie am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Es gehe bereits eine unkontrollierte Pleitewelle durch Deutschland.

Gerlach warf Lauterbach vor, weiterhin den direkten Dialog mit den Ländern bewusst nicht zu suchen. So sei der jüngste Referentenentwurf nur über die Medien bekannt geworden, offiziell liege er den Ländern noch immer nicht vor. In dem Entwurf würde die Forderung Bayerns und anderer Länder nach Soforthilfen weiter ignoriert. „Für eine auskömmliche Finanzierung von Betriebskosten der Kliniken ist aber allein der Bund zuständig“, so Gerlach.

Letztlich sei der neue Entwurf trotz einiger Verbesserungen weiter vollkommen unzureichend. „Die komplexen Regelungen würden dazu führen, dass eine Reihe von Krankenhäusern ab 2027 ihr bisheriges Leistungsportfolio nicht mehr anbieten könnte. Ob diese Leistungen dann von anderen Kliniken übernommen werden könnten, steht in den Sternen“, sagte Gerlach.

Die Reform soll eine neue Vergütungsmethode einführen. Krankenhäuser sollen dann nicht mehr aus Umsatzgründen möglichst viele Patientinnen und Patienten behandeln. Derzeit bekommen Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Euro-Betrag. Diese Fallpauschalen sollen gesenkt werden. Im Gegenzug soll es feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik geben.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Nach Lauterbachs Worten sollen „große Qualitätsdefizite“ durch mehr Spezialisierung vermindert werden. Die Reform werde die Kliniklandschaft deutlich verändern, sagte er Ende Januar.

Gerlach betonte, Bayern setzte sich für eine sinnvolle Krankenhausreform ein, dabei dürfe es aber keine Zerstörung gewachsener und bedarfsgerechter Krankenhausstrukturen geben. Die flächendeckende stationäre Versorgung müsse erhalten bleiben. Der Entwurf des Bundes würde mit seinen vergütungsrechtlichen Auswirkungen die Krankenhausplanungskompetenz der Länder faktisch erheblich unterlaufen. Außerdem verfehle er die selbst gesteckten Reformziele. Die kleineren Krankenhäuser würden nicht in ihrer Existenz gesichert.

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