Amtsgericht Pfaffenhofen
Kinderpornografie auf Facebook: 25-Jähriger muss 2000 Euro zahlen

01.04.2022 | Stand 23.09.2023, 2:06 Uhr

Foto: Ebener/dpa

Die Zukunft eines jungen Mannes ist im Amtsgericht Pfaffenhofen auf dem Spiel gestanden. Ein Urteil auf mehr als 50 Tagessätze würde reichen, damit sein Asylverfahren scheitert und er abgeschoben wird, so seine Verteidigerin.

Der 25-jährige Afghane soll ein kinderpornografisches Video auf Facebook weiterverbreitet haben. Seinen Prozess hat das Gericht an diesem Mittwoch fortgesetzt.

Der Angeklagte Ali M. (Name geändert) hatte bei der vorangegangenen Sitzung die Vermutung geäußert, jemand anderes habe das Video mit seinem Handy weiterverbreitet. Das sei nicht gesperrt, wenn es am Ladegerät hänge. Am 24. Dezember 2018, dem Tag als das Video auf seinem Account geteilt wurde, sei er mit zwei Freunden, ebenfalls afghanische Asylbewerber, zusammengesessen. Die waren beide als Zeugen geladen. Der erste wollte keine Angaben machen.

Der zweite, bei dem die anderen beiden an diesem Abend zu Besuch gewesen sein sollen, erklärte, er könne sich nicht mehr an den Tag erinnern. Es könne sein, dass sie sich an diesem bei ihm getroffen hatten, denn sie säßen öfter zusammen. Aber: „Ich weiß nichts über das Video oder über die ganze Geschichte.“ Eine Übersetzerin half ihm und dem Angeklagten bei der Kommunikation mit dem Gericht. Alis Handy habe er nie benutzt. Daran, dass der Angeklagte sein Handy bei ihm aufgeladen habe, könne er sich nicht erinnern.

Nach der Zeugenaussage wollte Derya Basal, Verteidigerin von Ali M., vorführen, dass das Handy ihres Mandanten beim Aufladen tatsächlich entsperrt ist. Staatsanwältin Alexandra Engel aber funkte dazwischen. Aktuell gehe es um die Frage, ob der Angeklagte das Video selbst verschickt habe. Es lasse sich nicht nachweisen, ob das nicht ein anderer getan habe. „Aber das Video muss auf dem Handy gewesen sein.“ Engel hob das hervor, denn damit wäre klar: Unbescholten kommt Ali M. da nicht mehr raus. Der Besitz von Kinderpornografie ist strafbar.

Verteidigerin Basal entgegnete, es könne Erklärungen dafür geben. Sie habe sich das Video angesehen und am Anfang sehe man nur eine Frau mit einer Waffe, der kinderpornografische Inhalt komme erst später. Der Angeklagte habe sich das Video bis dahin vielleicht nicht angesehen. Basal betonte, mit diesem Verfahren stehe und falle alles für Ali M., der schon einer Arbeit nachgehe, aber noch im Asylverfahren stecke. „Bei mehr als 50 Tagessätzen ist er weg vom Fenster.“ Sie schlug vor, ihm stattdessen eine saftige Geldstrafe aufzuerlegen.

Engel erklärte sich letztendlich mit 2000 Euro als Auflage einverstanden, wie auch Richterin Nicola Schwend. Solche Videos würden öfter ungeöffnet weiterverbreitet, ohne Pädophilie als Hintergrund, sagte sie. Ali M. müsse das Geld innerhalb von sechs Monaten an den Verein Familien in Not Pfaffenhofen zahlen. Für den Asylbewerber sind das etwa zwei Monatsgehälter.

czn