Auf zwei Freunde geschossen
Prozess wegen tödlicher Schüsse auf Nürnberger Straße - Angeklagter schweigt

06.12.2023 | Stand 06.12.2023, 13:54 Uhr

Ein wegen der tödlichen Schüsse auf einer belebten Nürnberger Straße angeklagter 29-Jähriger hat sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen geäußert.  − Symbolbild: Oliver Berg/dpa

Ein wegen der tödlichen Schüsse auf einer belebten Nürnberger Straße angeklagter 29-Jähriger hat sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Mandant mache derzeit keine Angaben, sagte einer der Verteidiger am Mittwoch vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Türken unter anderem Mord und versuchten Mord vor.



Monatelang hatte die Polizei europaweit nach ihm gesucht, nun steht ein mutmaßlicher Todesschütze in Nürnberg vor Gericht. Der 29-Jährige soll im vergangenen Oktober auf einer belebten Straße auf zwei Freunde geschossen und einen davon getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb unter anderem Mord und versuchten Mord vor.

Fest steht laut Anklage, dass sich der Türke und seine beiden Opfer vor der Tat gestritten hatten. Doch die Gründe dafür sind der Anklage zufolge unbekannt - und blieben es am ersten Prozesstag am Mittwoch. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Sein Mandant mache derzeit keine Angaben, sagte sein Verteidiger Florian Münch.

Mutmaßlichem Täter gelang die Flucht



Die Bluttat sorgte in Nürnberg für Entsetzen und Verunsicherung. Die Schüsse waren in einer Gegend mit Sportbars und Lokalen gefallen, wo auch zur Tatzeit am Abend noch viele Menschen unterwegs waren. Die Polizei sperrte den Tatort weiträumig ab, auch Einsatzkräfte mit Maschinenpistolen waren im Einsatz. Dem mutmaßlichen Täter gelang aber die Flucht.

Mit Fotos und Namen fahndeten die Ermittler nach dem Mann und durchsuchten dabei auch Gebäude in Frankfurt am Main. Ende Januar dieses Jahres konnte ihn ein Spezialeinsatzkommando in einem Hotelzimmer im italienischen Rimini stellen, wo er sich versteckt hielt. Seit Mitte Februar sitzt er in Deutschland in Untersuchungshaft.

Frau des Opfers erwartete zweites Kind



In Handschellen und Fußfesseln kam der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung in den Gerichtssaal. Sein Gesicht verbarg er nicht wie in Prozessen oft üblich hinter einem Aktenordner. Regungslos schaute er im Saal umher und in Richtung der Kameras.

Auf der anderen Seite des Raums saß die Witwe des getöteten 30-Jährigen. Unverwandt blickte sie den möglichen Mörder ihres Mannes an. Als der Vorsitzende Richter Markus Bader die Verhandlung eröffnete, verließ sie aber den Saal.

Als ihr Mann erschossen wurde, war die junge Frau gerade mit dem zweiten Kind schwanger. Das sei ein Grund, weshalb bei der Tat eine besondere Schwere der Schuld vorliegen könne, betonte Bader. Wenn ein Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Heimtücke und niedrige Beweggründe



Die Staatsanwaltschaft sieht außerdem Heimtücke und niedrige Beweggründe vorliegen. Die beiden Opfer hatten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht mit einem Angriff gerechnet und auch keine Möglichkeit gehabt, diesen abzuwehren. „Diese Situation nutzte der Angeschuldigte bewusst aus“, heißt es in der Anklageschrift.

Nach dem Streit herrschte erstmal Funkstille zwischen den Männern, wie die Staatsanwaltschaft berichtete. Doch dann verabredeten sich diese in einem Café, um sich auszusprechen und zu versöhnen - zumindest glaubten das die beiden Opfer. Als diese davor eintrafen, soll der Verdächtige mit einer Pistole auf die beiden gefeuert haben. Der 30-Jährige wurde im Brustkorb getroffen. Dieser starb später im Krankenhaus. Der 35-Jährige wurde in Bauch und Oberschenkel getroffen. Eine Operation konnte sein Leben retten.

Bei dem Angriff soll der Schütze eine Beleidigung auf Türkisch und „Warum hast du meiner Freundin geschrieben?“ gerufen haben. Den Ermittlungen zufolge hatte eines der beiden Opfer die Ex-Freundin des Angeklagten per Chatnachricht kontaktiert. Ob das der Auslöser für die Tat war, blieb am ersten Prozesstag genauso offen wie die Gründe für den Streit.

− dpa