Wolnzach
Viele Fragen zur Grundsteuerreform

Beim Informationsabend mit Steuerberaterin Franziska Winter werden in Wolnzach die Stühle knapp

19.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:07 Uhr

Groß war der Andrang, als Steuerberaterin Franziska Winter (rechts) in Wolnzach zur Neuregelung der Grundsteuer sprach. Foto: Harald Regler

Wolnzach – Post vom Finanzamt haben viele schon bekommen und in den kommenden Wochen muss aufgrund der Neuregelung der Grundsteuer eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Auch wenn gesetzlich alles geregelt ist, sind die Fragen immer noch groß. Und so sind zahlreiche Wolnzacher der Einladung der Frauen-Union und der CSU gefolgt, um den Vortrag von Steuerberaterin Franziska Winter zu diesem Thema zu erleben.

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung zur Grundsteuer kassiert und geurteilt, dass die Einheitsbewertung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Entsprechend musste der Gesetzgeber tätig werden. 2019 wurde die Reform auf dem Weg gebracht, die jetzt ihre ersten Auswirkungen hat, denn von Juli bis Oktober müssen beim Finanzamt die Grundsteuerbescheide eingereicht werden.

Gerade aus diesem Grund drängen bei vielen Fragen wie: Wer muss die Erklärung abgeben? Welche Fläche wird zur Berechnung herangezogen? Wie wird die Steuer berechnet? Was passiert, wenn man die Erklärung nicht abgibt? Franziska Winter, die in einer Münchner Kanzlei als Steuerberaterin tätig ist, musste zahlreiche Fragen in dieser Hinsicht beantworten.

„Jeder Grundeigentümer ist verpflichtet, beim Finanzamt eine entsprechende Erklärung abzugeben“, erklärte sie. Dabei erläuterte sie nicht nur, wie sich künftig die Grundsteuer zusammensetzen wird, sondern vor allem auch, was beim Finanzamt anzugeben ist. Vor allem beim Thema „Wohnfläche“ gab es dabei an diesem Abend in Wolnzach einen gesteigerten Gesprächsbedarf.

„Was zur Wohnfläche zählt, das ist in der Wohnflächenverordnung geregelt“, so Winter. Gerade Keller- und Heizungsräume oder Abstellflächen werden dabei nicht der Wohnfläche zugerechnet. „Genaue Einblicke, was zur Wohnfläche zählt, geben in der Regel die Bauunterlagen oder die Mietverträge“, fügte die Expertin an. Auch Garagen und Nebengebäude seien dabei anzugeben.

Eines ist damit klar, auf die Steuerberater oder die Bürger selbst kommen in den nächsten Wochen eine Menge Arbeit zu. Ob man dabei auf die Expertise von Fachleuten setzt oder dies eigenverantwortlich macht, ist dabei jedem selbst überlassen.

Franziska Winter machte aber deutlich: „Für jede wirtschaftliche Einheit muss eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Sollte man dies unterlassen, kann das Finanzamt der Wert für die Berechnung der Grundsteuer geschätzt werden.“

Bis 31. Oktober 2022 können die Grundsteuererklärungen entweder in Papierform – die Formulare sind ab 1. Juli in den Finanzämtern erhältlich – oder elektronisch über das Portal „Elster“ abgegeben werden. Wirksam werden diese Angaben dann ab 2025. Die entsprechenden Grundsteuerbescheide werden über die Kommunen versandt.

„Steuerrecht ist durchaus ein sehr komplexes Thema. Mit diesem Abend wollten wir einmal grundlegend über die kommenden Änderungen informieren“, erklärte Jutta Winter, Vorsitzende der Frauen-Union. Und gerade weil der Informationsbedarf enorm ist, wird die Wolnzacher Frauen-Union Franziska Winter am Donnerstag, 30. Juni, noch einmal zu einem Vortrag zum Thema Grundsteuer im Gasthof Zur Post in Wolnzach halten. Beginn ist 19.30 Uhr.

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