Pfaffenhofen
Nachbar soll Kinder mit dem Tod bedroht haben

Das Verfahren wird letztlich eingestellt

21.09.2022 | Stand 25.10.2023, 10:21 Uhr

Foto: Deck, dpa

Pfaffenhofen – Das Amtsgericht stellte ohne Wenn und Aber ein Verfahren gegen einen 58-Jährigen ein, der angeklagt worden war, Nachbarskinder zwischen zwei und zehn Jahren mit Steinen beworfen und sie mit dem Tod bedroht zu haben. Er habe, so soll er gesagt haben, schon einmal ein Kind getötet.

Sie sollten daher aufpassen, dass ihnen nicht dasselbe passiert. Außerdem stand der Verdacht im Raum, dass er sie in seine Wohnung im mittleren Landkreis gelockt und ihnen Pornofotos auf seinem Handy gezeigt haben soll. Nach der Vernehmung von Zeugen blieb von den Vorwürfen – gefährliche Körperverletzung und Bedrohung – nichts übrig.

Walter S. (Name geändert) sitzt ein wenig hilflos auf der Anklagebank. Ein Sonderling, so scheint es, der zu seiner Nachbarschaft keinen Kontakt hat – außer zu den Kindern. Wenn die draußen spielen, dreht er das Radio laut auf, öffnet die Haustür und stellt einen Stuhl raus. Manchmal, sagt er, kommen die Kinder herein. Mitunter zeigt er ihnen Kinderfilme, die er aus der Zeit im Schrank hat, als seine Nichte noch klein war.

Aber Kinder sind eben nicht immer nur nett. Manchmal hätten sie ihn geärgert, beleidigt und auch mal ein Spielzeugauto und kleine Steine in seine Wohnung geworfen. Das Auto und einen größeren Stein habe er dann rausgeschleudert. Aber beileibe nicht in der Absicht, eines der Kinder zu treffen. Den Kindern Pornos zeigen? Niemals! „Das sind doch Kinder“, sagt er. Die Polizistin, die den Fall bearbeitete, hat gleich nach dem Vorfall, als sie von einer Mutter alarmiert worden war, Walter S. besucht und sein Handy untersucht. Aber Nacktfotos oder Hinweise darauf habe sie keine gefunden, erklärt sie als Zeugin. Auch mit den Kindern hatte sie geredet und gefragt, warum sie denn Steine in die Wohnung ihres Nachbarn werfen. „Weil er böse ist“, hätten sie geantwortet.

Auch die Mutter hat das Gericht als Zeugin vorgeladen. Ob sie die Vorfälle selbst mitbekommen habe, fragt Amtsrichterin Nicola Schwend. Nein, sagt die 43-Jährige. Als die Kinder abends auf dem Sofa saßen und Fernsehen schauten, hätte eines plötzlich gefragt: „Mama, sterben wir bald? Hast du auch schon mal ein Kind getötet?“ Der Zweijährige sei total anhänglich gewesen – und jetzt erst habe sie seine Beule am Kopf bemerkt. Der Polizei hatte sie zu Protokoll gegeben, diese stamme von einem Steinwurf. Jetzt erklärt sie, der Zweijährige sei vom Nachbarn getreten worden und mit dem Kopf aufs Pflaster geschlagen. „Das war Absicht“, meint sie überzeugt. Der Vorfall soll sich nachmittags abgespielt haben, die Kinder seien zwar immer wieder in die Wohnung gekommen, um sich etwas zu trinken zu holen, aber da sei ihr die Beule nicht aufgefallen.

Die Richterin blickt zur Staatsanwältin. „Komplett einstellen“, sagt die Anklagevertreterin. Dem folgt Schwend. Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit zu den Akten gelegt, die Gerichtskosten, die normalerweise zu Lasten des Angeklagten gehen, übernimmt der Staat.

PK