Pfaffenhofen
Mit drei Promille Brand ausgelöst: Mann scheitert mit Einspruch gegen Bußgeldbescheid

15.01.2023 | Stand 25.10.2023, 10:16 Uhr

Eine Zigarette soll den Brand ausgelöst haben. Symbolbild: David Inderlied/dpa

Weil er total betrunken einen Brand verursacht haben soll, muss ein Mann in Pfaffenhofen ein Bußgeld bezahlen. Er jedoch weist jede Schuld von sich. Das Gericht sah das allerdings anders.



Eine unachtsam weggeworfene Kippe ist schuld gewesen: Plötzlich schwelte der Abfalleimer. Qualm drang aus dem Küchenfenster, Nachbarn alarmierten die Feuerwehr. Glück gehabt: Außer einer verrußten Wohnung ist nichts passiert. Für das Pfaffenhofener Landratsamt war der Fall damit nicht erledigt: Es schickte dem Verursacher einen Bußgeldbescheid über 250 Euro. Dagegen legte Dirk S. (Name geändert) beim Amtsgericht Einspruch ein. Begründung: „Ich rauche nicht.“

Mann ist schwer suchtkrank



Der 62-Jährige ist in Begleitung eines Betreuers erschienen, der dem Gericht erklärt, wer da auf der Anklagebank sitzt: Ein schwer Suchtkranker. „Wollen Sie etwas zu dem Vorfall sagen“, fragt ihn Amtsrichter Franz Kugler. „Wie ist es denn zu dem Brand gekommen?“ Der Angeklagte schaut ihn verständnislos an. Sein Betreuer, der hinter ihm sitzt, stupst ihn an: „Ob du etwas dazu sagen willst.“ „Ja“, sagt der Angeklagte, „ich habe keine Ahnung. Ich rauche nicht.“ Kugler: „War denn noch jemand außer Ihnen in der Wohnung?“ „Nein“, erwidert Dirk S., „ich war allein.“ Der Richter: „Und wie erklären Sie sich dann den Brand?“ Der Angeklagte zuckt mit den Schultern.

Der Mitarbeiter des Landratsamts hat eine Akte mitgebracht. Vor zwei Jahren, so liest er vor, habe Dirk S. schon einmal mit einer noch brennenden Kippe einen Brand verursacht. Der Betreuer erklärt, der 62-Jährige sei nicht mehr geschäftsfähig. „Schuldfähig aber schon“, ergänzt Kugler. Und zum Angeklagten: „Man muss Sie als brandgefährdend einstufen.“

Beschuldigter lebt von Sozialhilfe



Er blättert in seinen Papieren. „3,0 Promille sind bei Ihnen festgestellt worden.“ Der Angeklagte schaut ihn ausdruckslos an. „Wovon leben Sie denn“, will der Richter wissen. „Von der Sozialhilfe“, entgegnet der Angeklagte. Aber die 250 Euro, die könne er nicht bezahlen. „Dann vereinbaren Sie Ratenzahlung“, regt Kugler an, „das können Sie gleich hier machen“, wendet er sich an den Mitarbeiter des Landratsamts. Ausdruckslos verlässt Dirk S. den Sitzungssaal – sein Betreuer wird sich um die Angelegenheit kümmern.

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