Geisenfeld
Mehr Unterstützung für die Vereine

Von neuen Förderrichtlinien profitiert nicht nur der Sport – Besonderer Fokus auf die Jugendarbeit

20.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:02 Uhr

Jugendarbeit wird bei vielen Geisenfelder Vereinen großgeschrieben − so wie hier bei den Karateka des TV. Mit den neuen Förderrichtlinien der Stadt lohnt sich für die Vereine ein hoher Anteil an Jugendlichen auch finanziell noch mehr als bisher. Foto: GZ-Archiv

Von Gerhard Kohlhuber

Geisenfeld – Ab sofort greift die Stadt Geisenfeld den hier ansässigen Vereinen stärker unter die Arme – und unterstützt dabei insbesondere noch mehr deren Jugendarbeit. So hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung höhere Sätze im Rahmen der Sportförderrichtlinien beschlossen und erstmals überhaupt Richtlinien zur Förderung auch der (anderen) Vereine erlassen.

Die entsprechenden Beschlüsse fielen am Donnerstag weitgehend einstimmig und so gut wie ohne Diskussion. Ihnen vorausgegangen waren jedoch zahlreiche Vorberatungen in den vergangenen Monaten, wie Bürgermeister Paul Weber (USB) ausführte. Gerade in Zeiten wie diesen habe sich gezeigt, „welch elementare Bedeutung für eine funktionierende Gesellschaft den Vereinen zukommt“. Mit der neuen, verbesserten Förderung wolle die Stadt nicht nur ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen, sondern auch ihre Unterstützung verbessern, so der Geisenfelder Bürgermeister.

Ohne Gegenstimme wurden als Erstes die neuen Sportförderrichtlinien verabschiedet. Von den bisherigen unterscheiden sich diese im Wesentlichen in zwei Punkten: Zum einen in einer veränderten Bepunktung der „Mitgliedereinheiten“, deren Gesamtzahl über die Höhe des Jahreszuschusses entscheidet. Bei diesen Mitgliedereinheiten spielt die Zahl der jüngeren Mitglieder und der Zahl der Übungsleiterlizenzen die entscheidende Rolle. Bislang hat die Stadt die Anzahl an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahren zehnfach gewichtet (analog der Regelung des Freistaats), die neuen Förderrichtlinien sehen nun eine 20-fache Gewichtung vor.

Die zweite Änderung bezieht sich auf Investitionsmaßnahmen der Sportvereine zur Neuerrichtung, Erweiterung und Generalinstandsetzung ihrer Sportanlagen und Vereinsheime. Hierfür gab es bisher von der Stadt zehn Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten – plus weitere zehn Prozent bei energetischen Sanierungsmaßnahmen. Diese Sätze wurden nun auf jeweils 15 Prozent erhöht.

In den Genuss derselben Förderung kommen nun aber auch die nicht von der Sportförderung erfassten örtlichen Vereine – und zwar im Rahmen der ganz neu erlassenen Richtlinien zur allgemeinen Vereinsförderung. Diesbezüglich werden nun alle örtlichen Vereine – egal, ob mit Sport als Zweck oder nicht – gleichgestellt.

Zudem können durch die neue Richtlinien nun auch Nicht-Sportvereine (nur Hauptvereine) einen Jahreszuschuss bei der Stadt beantragen. Dieser Zuschuss besteht zum einen aus einem Sockelbetrag, dessen Höhe nach der Zahl der Mitglieder gestaffelt ist. Von 20 bis 50 Mitglieder beträgt er 100 Euro, von 51 bis 100 Mitglieder 200 Euro, von 101 bis 150 Mitglieder 300 Euro, von 151 bis 200 Mitglieder 400 Euro und bei 201 und mehr Mitgliedern 500 Euro. Zusätzlich zur Förderung der Jugendarbeit gibt es zehn Euro für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Kurz Thema in der Sitzung war die Frage, ob der städtische Zuschuss nur an solche Vereine ausgezahlt werden soll, die mindestens zehn Prozent Jugendliche haben – analog zur Förderung bei den Sportvereinen. Man war sich im Gremium aber weitgehend einig, dass es vereinzelt Vereine gibt, bei denen sich dies aufgrund ihrer Struktur gar nicht erreichen lässt. Und diese Vereine solle man nicht schlechterstellen. Gegen die Vereinsförderrichtlinien, so wie von der Verwaltung vorgestellt, votierten am Ende nur Günter Haslbeck und Renate Robin (beide BLG)

GZ