Sagen wir mal, sie heißen Peter und Paul, die zwei achtjährigen Buben. Beide besuchen die Geisenfelder Grundschule (Landkreis Pfaffenhofen) und beide wohnen im neuen Baugebiet am Pfaffenbergweg. Doch während Peter jeden Morgen in den Schulbus steigt, darf Paul hier nicht mit. Weil er ein paar Meter näher an der Schule wohnt als Peter, sein Schulweg somit kürzer als zwei Kilometer ist, und er deshalb keinen „Beförderungsanspruch“ hat. Doch bald darf auch Paul im Bus mitfahren – wenn Papa zahlt.