Unklarheiten nach 30 Jahren
Keine Terrasse, kein Bier: Landratsamt sperrt Teile des Sportheims des SV Manching

21.08.2023 | Stand 12.09.2023, 23:07 Uhr

Nichts wird’s mit dem Draußensitzen im Sportheim des SV Manching. Vorläufig bleibt die Terrasse gesperrt. Das hat das Landratsamt bestimmt. Fotos: Schmidtner

„Seitens der Pächterin liegt kein Verschulden vor!“ Wer so etwas liest, will mehr wissen. Also wird der Zettel, der am Sportheim des SV Manching hängt, genau studiert. „Baurechtliche Auflagen betreffen den Eigentümer“, heißt es weiter.



Und das ist bei einem Sportheim meist der Verein. Also der SV. Und bevor man rätselt, sagt der wegen seiner legendär guten Schnitzel beliebte Wirt, um was es geht: „Vorliegende Baupläne stimmen nicht mit den gegebenen Räumlichkeiten überein.“

Bekannt ist: Der SV hat 1993 das 1973 errichtete Gebäude (früher „Keltenklause“ genannt) von der MBB-SG übernommen. Man sagt, wegen finanzieller Sorgen der MBB-SG.

Stimmt es nun, dass der SV nach dem Kauf still und heimlich die Terrasse an- und im Gebäude umbauen ließ? SV-Vorsitzender Raimund Lögl, der vor 30 Jahren noch nicht Vorsitzender war, erklärt die Sachlage aus der Sicht des Vereins: „Wir müssen einen Bauantrag nachreichen, nachdem keine Pläne existieren, in denen die Terrasse und der nun bemängelte Kellerraum zu sehen sind.“

„Haben keine aktuellen Pläne gefunden“

Wie kam es zur behördlichen Anordnung? Lögl: „Im Januar hat unser neuer Wirt angefangen, im April kam – was üblich ist – die Gewerbeaufsicht und hat die Konzession überprüft. Mit den Plänen aus dem Jahr 1973.“ Darin fehlte die Terrasse, die der SV nach dem Kauf bauen ließ, und der Kellerraum, der als Wirtschaftsfläche dient. „Wir wollten entsprechende Pläne nachreichen und genehmigen lassen, fanden aber keine.“ Auch die Gemeinde hatte keine Pläne.

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Lögl sagt: „Da wurde wohl umgebaut, ohne Baupläne einzureichen.“ Daher war es nicht verwunderlich, dass vom Gewerbeamt Pfaffenhofen eine Anordnung kam. Derzeit darf die Terrasse nicht benutzt werden, zudem ist die Konzession erloschen: Alkohol wird nicht ausgeschenkt. Lögl, derzeit noch im Urlaub, will sich baldmöglichst kümmern. „Eine Sportgaststätte ohne Alkohol ist wie ein Metzger ohne Fleisch.“

Es ist auf jeden Fall eine verfahrene Situation

Interessant: Der aktuelle Wirt, so Lögl, ist etwa der 15. seit dem Kauf des Sportheims im Jahr 1993. „Es gab bei jedem Wechsel den Besuch der Gewerbeaufsicht. Bislang gab es in den 30 Jahren nie ein Problem.“ Zeitnah soll nun ein Architekt, so der SV-Vorsitzende, die entsprechenden Pläne erstellen, die dann im Landratsamt vorgelegt werden – auch unter brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Lögl sagt: „Es ist auf jeden Fall eine verfahrene Situation.“

Das Landratsamt Pfaffenhofen erklärt auf Anfrage unserer Zeitung zum Fall „SV Manching“: „Im Rahmen des gaststättenrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Sportgaststätte des SV Manching wurde festgestellt, dass in den letzten Jahren bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen gegenüber der ursprünglichen Baugenehmigung vorgenommen wurden“, erklärt eine Sprecherin des Landratsamts. „Um die Gaststätte weiterhin, auch unter anderem brandschutzkonform, weiterbetreiben zu können, müssen die vorgenommenen Änderungen seitens des Landratsamts über- prüft werden. Dazu müssen seitens des Vereins entsprechende Unterlagen eingereicht werden.“

Klingt so, als könne man, besser gesagt der Verein, die Kuh vom Eis holen. Damit auf der Terrasse bald auch wieder ein Bier serviert werden darf.