Pfaffenhofen
Falscher Impfausweis rächt sich

Wegen Urkundenfälschung vor Gericht: Angeklagter bangt um Existenz

10.07.2022 | Stand 25.10.2023, 10:19 Uhr

Symbolbild: Ebener, dpa

Von Albert Herchenbach

Pfaffenhofen – Einen gefälschten Impfausweis hatte ein Mann im vergangenen Dezember bei einer Apotheke im mittleren Landkreis vorgelegt, um die Daten auf sein Handy übertragen zu lassen. Der Schwindel flog auf, der Impfverweigerer bekam einen Strafbefehl über 130 Tagessätze. Damit hätte er einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bekommen – und der hätte ihn offenbar seine Arbeit und damit seine Existenz gekostet.

„Mit Bauchschmerzen“ verurteilte Amtsrichterin Nicola Schwend den Angeklagten jetzt zu 90 Tagessätzen, die unterhalb der Vorstrafengrenze liegen. Für den Mann aus dem Landkreis Pfaffenhofen ist die Kuh damit aber noch nicht vom Eis: Die Staatsanwältin akzeptierte das Urteil nicht.

Walter H. (Name geändert) sitzt sichtlich zerknirscht auf der Anklagebank. Er sei kein Querdenker, erklärt sein Verteidiger, niemand, der den Staat ablehnt. Aber er habe sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen wollen. „Ich hatte Angst davor“, erklärt der Angeklagte. Die Verweigerung ist sein gutes Recht, nicht aber die Beschaffung falscher Zertifikate. Diese erkannte eine Apothekerin, als der Angeklagte sich einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen wollte – und sie informierte die Polizei. Ein Anruf bei der vermeintlichen Impfstelle in München genügte, um die Fälschung zu bestätigen.

Warum er sich denn ein Fake-Dokument besorgt habe, will die Richterin wissen. Er habe Weihnachtsgeschenke für Frau und Kinder kaufen wollen, erwidert der Angeklagte. Außerdem hätten ihn die ganzen Regelungen – 2G, 3G und 3G+ – verwirrt. „Ich konnte davon nichts mehr hören.“ Aber er habe niemanden anstecken wollen, auch in seinem beruflichen Umfeld nicht, und deshalb habe er täglich einen Selbsttest vorgenommen. „Die Sets haben Sie ja bei mir gesehen“, sagt er zu dem Polizisten, der als Zeuge vorgeladen ist und ihn daheim aufgesucht hatte. Mag sein, sagt der Beamte. Aber er könne sich nicht erinnern.

Das Argument des Verteidigers, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben können, ist strafrechtlich irrelevant. Was zählt, ist der Gesetzestext.

„Das war ein riesiger Sch..., den ich da gemacht habe“, erklärt der Angeklagte. „Mein Mandant ist fix und fertig“, ergänzt sein Anwalt. In seinem Alter finde der Mann keinen neuen Job. Bleibe die Strafe in dieser Höhe, würde die Familie zerstört, die dann aus dem neugebauten Eigenheim ausziehen müsste, weil die Hypothek nicht mehr bezahlt werden könnte.

Das alles sieht auch die Staatsanwältin, beantragt aber dennoch eine Strafe in Höhe von 130 Tagessätzen. Der Verteidiger erklärt, sein Mandant sei sich der Konsequenzen nicht bewusst gewesen und bittet um eine Strafe von 90 Tagessätzen. Dem folgt Richterin Schwend letztlich in ihrem Urteil. Die Tagessatzhöhe setzt sie auf 40 Euro an. Sie hält dem Angeklagten seine „aufrichtige Reue“ zugute, hält ihm aber vor, dass andere Menschen andere Anforderungen haben, geschützt zu werden. Dem tragen die Corona-Regelungen Rechnung. Das Urteil nehmen der Angeklagte und der Verteidiger noch im Gerichtssaal an. Die Staatsanwältin allerdings stimmt nicht zu. Gut möglich also, dass die Verhandlung in die nächste Instanz geht.

PK